1. Wirtschaftlicher Totalschaden – Was ist das?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird dann als wirtschaftlicher Totalschaden betitelt, wenn nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten am KFZ höher sind, als der Wiederbeschaffungsaufwand. Der Wiederbeschaffungsaufwand sind die Kosten für dasselbe KFZ auf dem Gebrauchtwagenmarkt abzüglich Restwert.

Um einen wirtschaftlicher Totalschaden ermitteln zu können, wir ein KFZ-Gutachter ein KFZ-Gutachten machen, indem der Schaden am KFZ beurteilt wird.

Dabei gibt es verschiedene Optionen. Denn wirtschaftlicher Totalschaden heißt nicht gleich dass das KFZ absolut nicht mehr fahrtüchtig ist. Das nennt sich ein unechter Totalschaden.

2. Welche Art von Schaden gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von “Totalschaden”. Dabei wird unterschieden zwischen wirtschaftlicher Totalschaden, unechtem Totalschaden und technischen Totalschaden.

Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, auch echter Totalschaden genannt, sind die Reparaturkosten wie erwähnt, teurer als der Wiederbeschaffungswert. Es lohnt sich also nicht, auch wenn das KFZ noch repariert werden könnte.

Bei einem unechten Totalschaden ist das Auto noch fahrtüchtig. In dem Falle ist aber eine Reparatur dennoch wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn am Auto ist der Wertverlust einfach zu hoch. Im Falle eines Neuwagens sowie unverschuldeten Unfalls erhalten Sie den

Der technische Totalschaden wird deshalb so genannt, weil eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist. Das KFZ ist nicht mehr zu gebrauchen und kann nur noch verschrottet werden. Hier lohnt sich definitiv keine Reparatur mehr.

3 .Wann zahlt die Versicherung und wann nicht?

Also es kommt auf viele verschiedene Faktoren an, ob die Versicherung den wirtschaftlichen Totalschaden zahlt, oder nicht.

Selbstverschuldeter Unfall:
Sollten Sie Schuld am Unfall haben, so übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung nur die Kosten des Unfallgegners. Ihre eigenen jedoch nicht. Heißt also, Sie bleiben auf den Kosten sitzen. In diesen Fällen kommt es darauf an, ob Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung haben. Bei der Teilkaskoversicherung müssen Sie für die Reparaturkosten selber aufkommen. Bei der Vollkaskoversicherung werden die Reparaturkosten von der Versicherung übernommen.

Unverschuldeter Unfall:
Hier gilt wie oben erwähnt, Sie müssen keinerlei Kosten tragen. Haben Sie keine Schuld am Unfall, so übernimmt die gegnerische Versicherung alle Ihre anstehenden Kosten.

Vandalismus:
Im Falle eines Vandalismus, auch blinde Zerstörungswut genannt, greift nur die Vollkaskoversicherung. Auch hier kann ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden entstehen. Dabei spielt es keine Rollte, ob der Täter bekannt ist, oder nicht. Sollten Sie hingegen nur eine Teilkaskoversicherung oder die standardisierte KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, so bleiben Sie auch hier auf den Kosten sitzen.

Schäden durch Unwetter und Wild:
Sollte Ihr KFZ durch Unwetter/Wild (Hochwasser, Sturm, Wildtierunfälle etc.) beschädigt werden, so greift hier die Teilkaskoversicherung. Sollten Sie also in dem Fall nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben, so werden diese Schäden von der Versicherung nicht übernommen.

HIER finden Sie mehr Informationen zu Schäden durch Unwetter 

 

4. Wie wird der Schadensersatz bei wirtschaftlichem Totalschaden ermittelt?

Damit der Gutachter einen Wert ermitteln kann, wird nach folgenden drei Faktoren ermittelt. Der Restwert, der Wiederbeschaffungswert sowie die Schwacke-Liste.

Restwert:
Der Restwert ist der Geldbetrag, den Händler für ein Unfallfahrzeug zu zahlen bereit sind. Um den Schaden an einem Kraftfahrzeug zu ermitteln, wird ein Sachverständigengutachten herangezogen. Der Restwert hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem vom Kilometerstand zum Zeitpunkt des Unfalls, von der Sonderausstattung des Fahrzeugs und davon, ob das Scheckheft gepflegt wurde.

HIER mehr zum Auto-Restwert

 

Wiederbeschaffungswert:
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert Ihre Autos auf dem aktuellen Markt mit allen Ausstattungen und Besonderheiten. Diesen Wert kriegen Sie dann ausgezahlt. Dabei spielen wichtige Faktoren wie Kilometerstand, Baujahr, Motorisierung, Modell und besondere Ausstattungen eine wesentliche Rolle. Anhand dieser Faktoren wird ermittelt, ob sich eine teure Reparatur noch lohnt, oder nicht.

HIER mehr zum Wiederbeschaffungswert 

 

Schwacke-Liste:
Anhand der Schwacke-Liste wird der Wert Ihres Auto auf dem aktuellen Automarkt ermittelt. Die Schwacke-Liste ist auf dem Automarkt allseits bekannt und umfasst eine Datenbank mit abertausenden von Autos und Modellen, wo die durchschnittlichen Fahrzeugwerte aufgelsitet sind. Hier sind ebenfalls wesentliche Faktoren wie Kilometerstand, Baujahr, Motorisierung, Modell sowie besondere Ausstattungen wichtig, denn so kann der Restwert sowie Wiederbeschaffungswert ermittelt werden.

HIER mehr zur Schwacke-Liste 

 

5. Rechenbeispiel zur Ermittlung eines wirtschaftlichen Totalschadens?

Um einen wirtschaftlichen Totalschaden ermitteln zu können, wird wie folgt gerechnet:

Der KFZ-Gutachter geht davon aus, dass der Wiederbeschaffungswert bei Ihrem Fahrzeug bei 6.000€ liegt. Der Restwert wird vom KFZ-Gutachter auf 3.000€ geschätzt. Die Reparaturen werden dabei auf 4.000€ geschätzt.
Wenn man also den Wiederbeschaffungswert vom Restwert abzieht (6.000€ – 3.000€), erhält man einen Wert von 3.000€ (Schadenersatzsumme).
In dem Fall liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, weil die Schadenersatzsumme von 3.000€ übersteigt die Reparaturkosten von 4.000€ um 1.000€. Hier wäre also die Reparatur des KFZ wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Nun kann der geschädigte entscheiden, ob er diese 3.000€ Schadenersatzsumme ausgezahlt bekommen möchte, oder ob er sich für die 130-Prozent Regel entscheidet.

6. Was ist die 130-Prozent Regel?

Bei der 130-Prozent Regel entscheidet der Geschädigte, den Schaden reparieren zu lassen, anstatt ihn auszahlen zu lassen. Wichtig hierbei ist aber, dass die Kosten der Reparatur maximal 30 Prozent des Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen dürfen. Hierbei sind aber einige Dinge zu beachten.

Nachdem der Geschädigte sich für die 130-Prozent Regel entschieden hat, muss nach der Reparatur ein KFZ-Gutachter die Reparaturen anschauen. Auch dann, wenn Sie den Schaden selbst repariert haben und dabei alle aufgeführten Vorgaben befolgt haben. Alle Werkstattrechnungen sollen aufgehoben und der Versicherung zugeschickt werden. Das KFZ muss mindestens noch die nächste 6 Monate gefahren werden.

Wichtig: Das Gutachten über Instandsetzung und Schaden sollte unbedingt von einem unabhängigen KFZ-Gutachter erstellt werden.

7. Wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten

Es hat gekracht, man steht unter Schock. Was soll man machen?
Nach einem Unfall sollten Sie sich zunächst einmal ruhig verhalten. Keine Panik, alles wird sich nach und nach klären. Gleich nach dem Unfall sollten Sie am besten Fotos von der Unfallstelle machen. Damit ist gemeint, Fotos von den kaputten Fahrzeugen, den kaputten Stellen sowie von der Gesamtsituation, am besten sogar noch mit Umgebung. Fragen Sie nach Zeugen, notieren Sie ihre Daten. Dies kann Ihnen später helfen, vor allem dann, wenn es vor Gericht kommt. Machen Sie eine Zeichnung vom Unfallgeschehen und der Gesamtsituation. Vor Ort sollte auch ein anerkannter europäischer Unfallbericht ausgefüllt werden. Diesen Unfallbericht sollten Sie am besten immer bei sich im Auto führe, eventuell im Handschuhfach. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden ordnungsgemäß abgeschleppt wird.

Sobald dies durch ist, geht es an die Arbeit von zu Hause aus. Melden Sie sich so schnell wie nur möglich bei der gegnerischen Verischerung und stellen einen Anspruch auf Schadenersatz. Unterschreiben Sie bloß keine Formulare. Gehen Sie diese am besten mit Ihrem Verkehrsrechtsanwalt durch. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ziehen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt heran. Auch so werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall keine Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt entstehen. Gerade wenn es vor Gericht geht, ist ein Verkehrsrechtsanwalt sehr hilfreich.
Sobald die Schadenregulierung durch ist, entscheiden Sie, wie Sie mit Ihrem KFZ verfahren.

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8. Steht mir ein Mietwagen nach einem wirtschaftlichen Totalschaden zu?

Kurz gesagt, ja, Ihnen steht ein Mietwagen nach einem wirtschaftlichen Totalschaden zu. Ob Sie diesen jedoch nehmen, ist Ihnen überlassen, denn Sie müssen nicht. Anstatt einen Mietwagen zu nehmen, können Sie sich auch eine Nutzungsausfall-Entschädigung auszahlen lassen. Die Verischerung muss auch Ab- und Anmeldungskosten sowie Gebühren für die Entsorgung übernehmen.

 

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