Wie man sich am Unfallort verhalten sollte, in drei Schritten erklärt.

Schneller passiert als man denkt. Ob selbstverschuldet, durch eine kleine Unachtsamkeit, oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Nach dem ersten Schreck sollte man versuchen einen kühlen Kopf zu behalten und überlegt handeln. In diesem Artikel erfährst Du, was nach einem Unfall zu tun ist.

Zu den ersten Schritten gehört das Aufstellen eines Warndreiecks, das Anschalten des Warnblinkers sowie das Anziehen einer Warnweste. Hierdurch sichern Sie die Unfallstelle weitestgehend. Sollten Verletze aus dem Umfall hervorgehen, versorgen Sie diese im Anschluss. Alarmieren Sie die Rettungskräfte und leisten Sie, wenn Notwendig, erste Hilfe. Im Anschluss sollten Sie den Unfallort, Unfallhergang und die Schäden dokumentieren. Sollten Sie die Vermutung haben, dass der Unfallgegner unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Das Gleiche gilt für eine Fahrerflucht (Unfallflucht) oder bei Unklarheit bezüglich der Schuldfrage.

  1. Unfallstelle absichern
  • Warnblinker anschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen (ca. 100 Meter von der Unfallstelle). Bei viel Verkehr achtsam sein
  • Fahrzeug bei geringem Schaden aus der Gefahrenzone entfernen
  • Polizei bei großen Schäden alarmieren und keine Unfallspuren entfernen. Abwarten, bis der Schaden von der Polizei aufgenommen wurde
  1. Verletzte versorgen
  • Alarmierung der Rettungskräfte (110 oder 112 wählen)
  • Wenn notwendig Erste Hilfe leisten
  1. Unfall dokumentieren
  • Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen
  • Informationen des Unfallgegners notieren. Kennzeichen, Anschrift des Fahrzeughalters, Versicherer und Vertragsnummer
  • Unfallort und Unfallzeit notieren
  • Fotos vom Unfall sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen aufnehmen. Neben Übersichtsfotos auch Detailfotos machen
  • Namen, Anschriften und Kontaktinformationen von möglichen Zeugen notieren
  • Unfallbericht anfertigen und von allen Unfallbeteiligten unterschreiben lassen.

Unfallbericht Mustervorlage zum Download finden Sie hier.

Empfehlung: Ausdrucken und ins Fahrzeug legen

Unfall was tun? Informationen für Unfallverursacher

Sollten Sie einen Unfall verursacht haben, so ist die Regulierung des an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden abhängig von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages. Sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.

Den Schaden des Unfallgegners übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung. Nach einem Unfall sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden. So kann die Abwicklung schnellstmöglich vonstattengehen. Dies gilt gegebenenfalls auch für Ihren eigenen Schaden (Kaskoschaden), sodass hier eine Abstimmung mit der Versicherung schnellstmöglich durchgeführt wird.

Folgende Punkte sollten Ihnen klar sein, bzw. mit der Versicherung abgeklärt werden:

  • Werden die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes übernommen? (Ist meist ausgeschlossen)
  • Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters muss mit der Versicherung abgeklärt werden und wird von der Versicherung veranlasst. (keine freie Wahl des Sachverständigen beim selbstverschuldeten Unfall)
  • Wird eine Wertminderung ausgezahlt, Kosten für einen Mietwagen übernommen und Nutzungsausfallkosten erstatten? (Ist meist ausgeschlossen)
  • Einige Versicherungen (abhängig vom Vertrag) übernehmen alle wichtigen Schritte in der Schadensabwicklung für Sie

Unfall was tun? Informationen für unverschuldeten Unfall

Was tun bei einem unverschuldeten Unfall? Bei einem unverschuldeten Unfall (sogenannten Haftpflichtschaden) übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche, Ihnen entstandenen, Kosten. Solange diese den „Bagatellschaden“ nicht übersteigen. Derzeit liegt dieser Wert unter 750 Euro.

Dazu zählen die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Kfz-Sachverständigen, Rechtsanwaltskosten, sowie Kosten für einen Mietwagen. Die Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrzeugs werden selbstverständlich ebenfalls übernommen. Aber Vorsicht, hierbei haben Sie als Geschädigter die Pflicht zur Schadensminderung. Genauer gesagt bedeutet dies, dass Sie keine unnötigen Kosten versuchen. Beispielsweise die Anmietung eines überteuerten Mietwagens.

Als Geschädigter haben Sie folgende Rechte und Ansprüche:

  • Das Recht auf eine freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen (Sie müssen und sollten den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren)
  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
  • Freie Wahl einer Werkstatt
  • Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten (falls Sie den Schaden nicht reparieren wollen -> fiktive Abrechnung)
  • Anspruch auf Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung

Die so für Sie entstandenen Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Sofern die Schadenssumme die Buchadelschadengrenze übersteigen und Sie Ihre Pflicht zur Schadensminderung berücksichtigen.

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