Unfallschaden auszahlen lassen

 
Wie genau aber kann ich mir den Schaden auszahlen lassen? Wenn es auf der Straße zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Autos kommt, hat das Unfallopfer in der Regel Anspruch auf eine gewisse Entschädigung. Die Reparaturkosten der werden von der Haftpflichtversicherung der gegnerischen Partei übernommen. 
 

1. Unfallschaden auszahlen lassen: Voraussetzungen

Bei einem Unfall haben Sie das Recht, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für die Reparatur übernimmt. Der Anspruchsberechtigte kann das Geld entweder für eine günstige Werkstatt verwenden, den Schaden selbst beheben oder einfach gar nichts tun. Da die Versicherung den Schaden in der Regel gegen Vorlage der Rechnung erstattet, benötigt der Geschädigte einen Rechnungsersatz als Nachweis. Dabei kann es sich entweder um einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder um einen Unfallbericht handeln. War das beschädigte Fahrzeug noch neuwertig oder handelt es sich um ein höherwertiges Auto, ist ein Gutachten sinnvoll. Gerade bei einem neueren Auto ist ein Gutachten wichtig, damit auch der Wertverlust durch den Unfall berücksichtigt wird. Autofahrer wissen oft nicht, dass die Versicherung auch die unfallbedingte Wertminderung erstattet.

2. Vorgehensweise zur Auszahlung des Unfallschadens

FAQ: Unfallschaden ausbezahlen lassen
Ja. In diesem Fall wird eine fiktive Abrechnung erstellt, also die Kosten ermittelt, die durch die Reparatur in der Werkstatt entstanden wären.
Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf kein Profit daraus geschlagen werden.
Nicht immer lohnt es sich, auf die Reparatur zu verzichten. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt nach dem Unfall zurate.

3. Eigenen Gutachter beauftragen

Auch wenn es so schön bequem erscheint, sollten Geschädigte sich nie auf den Gutachter des gegnerischen Versicherers verlassen. Die schätzen den Schaden fast immer zu niedrig ein. Geschädigte dürfen auf Kosten des Versicherers selbst ein Gutachten beauftragen bei Teilschuld tragen beide Parteien einen Anteil. Fragen Sie den Sachverständigen Bundesverband BVSK. Dessen Mitglieder sind Ingenieure oder Kfz Meister. Nur bei Bagatellen unter 1000 Euro sollte man sich auf den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung einlassen. Sollte der Versicherer aber einzelne Positionen im Kostenvoranschlag kürzen, darf der Geschädigte selbst bei geringen Beträgen einen eigenen Gutachter beauftragen.
Einen Gutachter einschalten
Um zu ermitteln, auf wieviel sich die Reparaturkosten belaufen, können Sie einen Sachverständigen damit beauftragen, ein Schadengutachten anzufertigen. Oftmals beschäftigen Versicherungen ihrerseits ebenfalls einen Gutachter.
Es empfiehlt sich jedoch, einen unabhängigen Fachmann zu beauftragen.Nicht selten übersteigt der ermittelte Betrag die Einschätzungen des Versicherers.
Die Kosten einen Gutachters werden Ihnen im Übrigen von der gegnerischen Versicherung erstattet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden über 700 Euro liegt.

4. Juristischer Rat

Die Stiftung Warentest rät schon lange, bei einem unverschuldeten Unfall den Gang zum Anwalt. Auch der der Jurist ist wie der Gutachter für Geschädigte gratis. Fachjuristen wissen genau, welche Ansprüche Geschädigte haben und kennen die Tricks, mit denen sich Versicherungen um ihre Zahlungspflichten drücken wollen. Das gilt besonders dann, wenn es sich um ein neues Auto handelt, das durch den Unfall einen maßgeblichen Wertverlust erfährt. Übrigens.Nur mit dem Gutachten eines KFZ Sachverständigen wird auch der Wertverlust des Fahrzeugs erfasst. Ein Kostenvoranschlag in der Werkstatt bezieht sich dagegen allein auf die Reparaturkosten des Unfallschadens.

5. Ein Anwalt hilft versiert, den Unfallschaden auszahlen zu lassen

Neben einem unabhängigen Kfz Sachverständigen sollten Unfallgeschädigte immer auch einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen zumal die Kosten dafür ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Denn Versicherer versuchen meist, den Schadenersatzanspruch zu mindern, wenn man sich den Kfz Schaden auszahlen lassen möchte. Strittig sind häufig zum Beispiel Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge, Stundenverrechnungssätze und andere Schadenpositionen. Ein versierter Anwalt kann diese und viele andere möglichen Streitwerte erfolgreich verhandeln und so einen höheren Auszahlungsbetrag erzielen. Versucht der Geschädigte jedoch auf eigene Faust, den Unfallschaden auszahlen zu lassen, ist fast immer mit Kürzungen zu rechnen. Die stehen übrigens häufig gar nicht erst zur Debatte, wenn von Anfang an, ein Anwalt mit der Geltendmachung der Ersatzansprüche beauftragt wird.

6. Schaden von eigener Kasko-Kfz-Versicherung auszahlen lassen

Anders sieht die vorherige Regelung aus, wenn man sich einen Kaskoschaden bei der eigenen Versicherung auszahlen lassen möchte. Dann ist es nämlich häufig nicht möglich, den Schaden am Auto geltend zu machen. Vertragliche Optionen schließen diese Möglichkeit aus. Ebenso die Forderung, einen externen Gutachter zu beauftragen. Der eigene Versicherer ist in diesem Fall weisungsberechtigt und kann einen Sachverständigen auswählen.

Bei einem Kfz Unfall sollte zuerst ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, um die Kosten einschätzen zu können. Den Kostenvoranschlag über die Versicherung abrechnen lassen kann jedoch nicht jeder. Auch dies sollte im Vorfeld mit der Versicherung besprochen werden.

7. Unfallschaden Reparatur auszahlen lassen im Fuhrpark

Besteht die Möglichkeit, sich als Fuhrparkleiter bei einem Autounfall die Reparatur auszahlen zu lassen?Tatsächlich kann jede Person, deren Auto durch einen Unfall beschädigt wurde, selbst entscheiden, ob die Reparatur durchgeführt werden soll oder ob sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchte. Wer sich dafür entscheidet nach einem Autounfall die Reparatur nicht durchführen zu lassen, sondern den Unfallschaden auszahlen lassen möchte, muss allerdings einiges beachten. Den Unfallschaden reparieren zu lassen ist in vielen Fällen die einfachere aber auch potentiell kostspieligere Variante. Dies hängt ganz vom Unfallschaden und der Reparatur dessen ab.

Entscheidet man sich für dafür, über die Versicherung den Kostenvoranschlag auszahlen zu lassen kann ein Musterbrief dafür verwendet werden. Dieser kann bei der Formulierung des Anliegen helfen. Ob man sich den Schaden auszahlen lassen kann ohne Abzüge ist abhängig von der abgeschlossenen Versicherung.

8. Was tun wenn man sich den Vollkasko Schaden am eigenen Auto auszahlen lassen möchte?

Als Fuhrparkleiter und als Privatperson hat man die Möglichkeit, sich den Vollkasko Schaden am eigenen Auto auszahlen zu lassen. Danach muss entschieden werden, ob das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden soll oder ob es selbst repariert werden kann. Um sich den Schaden nun auszahlen zu lassen, benötigt man zuerst eine Einschätzung der Kosten, die bei einer Reparatur anfallen würden. Dies nennt sich eine fiktive Abrechnung. Im besten Fall lässt man hier ein Experten Gutachten machen, so nimmt die Versicherung das Gutachten viel leichter an.

Neben der fiktiven Abrechnung kann auch ein Kostenvoranschlag eine Möglichkeit sein, sich das Geld von der Versicherung auszahlen zu lassen. Allerdings muss dieser Kostenvoranschlag selbst bezahlt werden, wenn nach dem Autounfall keine Reparatur des Schadens vorgenommen wird. Möchte man sich den Vollkasko Schaden auszahlen lassen, sollte man sich auch hier ebenfalls im Vorfeld erkundigen welche Variante im Fuhrpark besser umzusetzen ist. Möchte man den Vollkaskoschaden auszahlen, sollte man die Höhe des Kostenvoranschlags bei der Entscheidung unbedingt mit einbeziehen.

9. Unfallschaden in Eigenregie reparieren

Bei eigener Reparatur muss die gegnerische Versicherung einen geringeren Betrag erstatten, als im Falle einer Werkstattreparatur. Versicherer müssen nur dann Summen auszahlen, die den Wiederbeschaffungswert des Wagens übersteigen, wenn die Reparaturen in einer Werkstatt vorgenommen wurden. Zusätzlich ist es zwingend notwendig, das Fahrzeug anschließend weiter zu fahren.

10. Den Unfallschaden selbst reparieren

Tüftler und Bastler können Ihr Auto nach einem Unfall oftmals selbst reparieren. Da sie das Auto nicht in die Hände einer Fachwerkstatt geben, steht eine andere Berechnungsmethode an.

Bevor Sie sich einen Kfz Unfallschaden also auszahlen lassen, sollten Sie Folgendes bedenken.Die gegnerische Versicherung muss Ihnen in diesem Fall einen geringeren Betrag erstatten, als sie im Falle einer Werkstattreparatur zahlen müsste.

Noch vor einiger Zeit konnten Unfallgeschädigte die Summe ausgezahlt bekommen, welche eine Reparatur in einer Werkstatt gekostet hätte. Doch Gerichte entschieden, dass nicht jeder Betrag angebracht sei. Immerhin sollen Unfallopfer keinen Profit aus dem Unfall schlagen.

11. Wann ist es sinnvoll, den Kaskoschaden auszahlen zu lassen?

Prinzipiell besteht immer die Möglichkeit sowohl für Privatpersonen als auch für Fuhrparkleiter sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Wichtig ist hierbei allerdings, dass keine Mitschuld am Unfall besteht, sonst wird die Versicherung den Schaden womöglich nicht auszahlen wollen.

Besonders bei älteren Fahrzeugen, die nach dem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen, ist es sinnvoll sich den Kaskoschaden von der Versicherung auszahlen zu lassen. Häufig ist es so, dass ältere Autos zwar einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen, aber noch fahrfähig sind und vom Fuhrparkleiter z. B. selbst repariert werden könnten. Dies ist auch nach der Auszahlung des Unfallschadens selbstverständlich möglich. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen.

12. Unfallschaden auszahlen lassen?

Darf man im Falle eines Unfalls sich den Betrag von der Versicherung auszahlen lassen?Ist es zu empfehlen, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen?Und welche Tricks der Versicherer sollten Kunden kennen?Wie kann man sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen?Wir wissen es.

13. Wie berechnet sich die Höhe des Unfallschadens?

Einfach formuliert, stellt der Unfallschaden die Summe aus den Kosten für die Ersatzteile, den Arbeitslohn der Werkstatt, eventuellen Transportkosten und der Mehrwertsteuer auf diese drei Punkte dar. Dazu kommt noch die Wertminderung des Fahrzeugs.

An zwei Punkten setzten die Versicherungen bislang gerne an, wenn es darum ging, die Schadenhöhe zu mindern. Das eine war der Stundenlohn der Werkstatt, das andere ist immer noch die Wertminderung des Fahrzeugs. Am Stundenlohn können sie inzwischen nichts mehr monieren, da die Vertragswerkstätten keine Angriffsfläche mehr in Bezug auf zu hohe Abrechnungen bieten.

In Bezug auf die Wertminderung kommt es immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen, da der Gesetzgeber keine zwingende Berechnungsmethode vorschreibt. Allerdings haben sich fünf Vorgehensweisen etabliert, die zur Anwendung kommen.

14. Kfz-Schaden auszahlen lassen – so wird er berechnet

Wer sich einen Kfz Schaden von seiner Versicherung auszahlen lassen möchte, der benötigt eine realistische Einschätzung der Kosten, eine sogenannte „fiktive Abrechnung. In vielen Fällen wird hierfür ein Experten Gutachten eingeholt, da dies den Vorgang, sich von der Versicherung Geld auszahlen zu lassen, erleichtert. Es ist insbesondere nicht ratsam einen Schaden bei Vollkasko, ohne ein Gutachten auszahlen zu lassen.

Auch ein Kostenvoranschlag bietet eine gute Grundlage für alle diejenigen, die sich einen Unfallschaden auszahlen lassen möchten. Es gilt jedoch zu bedenken, dass der Versicherungsnehmer den Kostenvoranschlag bezahlen muss, wenn dieser ohne Reparatur erfolgt.

Bei der fiktiven Abrechnung wird die gegnerische Versicherung sowohl die Gutachter , als auch die Anwaltskosten, sowie den Nutzungsausfall übernehmen.

15. Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen: ein unabhängiges Gutachten ist da A und O

Ganz gleich, ob sich ein Geschädigter den Unfallschaden, also den Versicherungsschaden am Auto auszahlen lassen möchte oder das Kfz reparieren lassen möchte.In jedem Fall nimmt zunächst ein Kfz Sachverständiger den Unfallschaden auf und ermittelt die Kosten für die Instandsetzung. Die Praxis zeigt jedoch deutlich.Die ermittelte Schadenhöhe hängt davon ab, wer das Gutachten beauftragt. Denn ein von der Versicherung eingesetzter Kfz Sachverständiger versucht in der Regel, die Kosten für seinen Auftraggeber, also die Pflicht, das Unfall Geld auszahlen zu lassen, so gering wie möglich zu halten. Neutral und eher zugunsten des Geschädigten ermittelt dagegen ein unabhängiger Kfz Sachverständiger der dem Unfallopfer immer zusteht, die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Auf einen unabhängigen Sachverständigen zu bestehen lohnt sich also. Denn in der Regel übersteigt der ermittelte Betrag des unabhängigen Kfz Sachverständigen die Einschätzung des Gutachters der gegnerischen Versicherung fast immer und der Geschädigte kann sich dadurch einen höheren Unfallschaden auszahlen lassen.

16. Einen Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen? Lassen Sie sich beraten!

Oftmals ist es für Laien schwer einzuschätzen, ob sich eine Auszahlung der Schadensumme lohnt oder nicht. Gerade bei schwereren Schäden lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die gegnerische Versicherung muss in der Regel für die Anwaltskosten aufkommen.

Viele Versicherer wehren sich zudem gegen die Option der „fiktiven Abrechnung. Möchten Sie sich den Unfallschaden sicher auszahlen lassen, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen.

17. Unfallschaden selbst reparieren und von der Versicherung auszahlen lassen

Diese Option, den Schaden selbst reparieren und den Gegenwert von der Versicherung auszahlen lassen, ist durchaus gegeben. Wer handwerklich talentiert ist und weiß, was zu tun ist, kann sein Auto reparieren und Geld von der Versicherung erhalten.

Gab es nur einen Blechschaden, lassen sich die Ersatzteile auf einem Schrottplatz besorgen. Mögliche notwendige Motorteile finden sich dort ebenfalls. In Mietwerkstätten finden sich Hebebühnen und alle notwendigen Werkzeuge.

18. So lassen Sie sich den Unfallschaden auszahlen

Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte die Wahl, ob er den Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen möchte. Fuhrparkbetreiber ebenso wie Privatpersonen können sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen. Auch im Fuhrparkmanagement wird im Falle der Schadenauszahlung die „Fiktive Abrechnung zu Rate gezogen.

Kommt es zu einem unverschuldeten Unfall, steht dem Unfallopfer ein finanzieller Schadensersatz zu. Dieser kann sich den sogenannten Kfz Versicherungs Schaden auszahlen lassen. Der Geschädigte kann sich somit den Kaskoschaden erstatten lassen. In diesem Fall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen. Doch nicht jeder Geschädigte möchte seinen Kfz Unfallschaden reparieren lassen. Die Frage lautet dann.Kann man sich den Autoschaden von der Versicherung auszahlen lassen?In der Regel ist eine Auszahlung möglich. Möchte man sich den Unfallschaden auszahlen lassen, gibt es jedoch einiges zu beachten.

19. Welche Abzüge gibt es bei Auszahlung eines Unfallschadens?

Wer sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchte, muss mit Abzügen rechnen. Wird der fiktive Rechnungsbetrag ausbezahlt, fällt für die Kfz Versicherung keine Mehrwertsteuer für die Werkstatt und die Ersatzteile an. Der Geschädigte erhält in diesem Fall nur den Nettobetrag auf den Preis für Ersatzteile und den fiktiven Werkstattlohn. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in Paragraf 242, BGB.Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

In einem Punkt sind die Versicherer aber besonders geizig. Wird das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert, muss es unter Umständen in eine Lackiererei gebracht werden. Bei einer Werkstattreparatur würde die Versicherung die Transportkosten zur Lackiererei und zurück übernehmen. Mit dem Argument, dass dieser Aufwand entfällt, kürzen viele Gesellschaften die Auszahlung um die Transportkosten.

Darüber hinaus können die Versicherer Kürzungen vornehmen, da der Geschädigte sich an der Auszahlung des Unfallschadens nicht bereichern darf.

20. Lohnt sich das Auszahlen des Unfallschadens?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Je höher der Schaden ausfällt, um so kritischer ist die Antwort zu hinterfragen. Sinnvollerweise sollte sich der Geschädigte darüber bei einem Gutachter oder einem Juristen informieren. Diese können ihm ausrechnen, ob es einen finanziellen Vorteil bringt oder nicht.

21. Was ist besser, Unfallschaden reparieren oder fiktiv abrechnen?

Als rechtliche Grundlage für die Art und den Umfang von Schadensersatz steht der § 249 BGB. In Absatz 1 heißt es wörtlich.„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Doch was bedeutet dies nun?Ist es besser den Unfallschaden zu reparieren oder auszahlen zu lassen?Kann man sich auch die Unfall Reparaturkosten auszahlen lassen?Im Klartext heißt das, dass der Unfallgegner nur das reparieren lassen muss, was er auch selbst kaputtgemacht hat. Gerade bei älteren Fahrzeugen kann es deshalb durchaus sinnvoller sein, sich den Kfz Schaden auszahlen zu lassen. Hat sich der Fuhrparkbetreiber die Schadensumme auszahlen lassen, kann er im Anschluss entweder das Fahrzeug selbst wieder herrichten oder es ganz aus dem Verkehr ziehen.

Sich von der Kfz Versicherung den Schaden auszahlen zu lassen bietet sich insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden an. Dies ist ein Schaden, bei dem die Kosten für die Reparatur den Wert des Fahrzeugs übersteigen würde. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, oder nicht.

22. Unfallschaden auszahlen lassen ohne Reparatur: Die fiktive Abrechnung

Möchte sich ein Geschädigter den Schaden auszahlen lassen statt eine Reparaturleistung in Anspruch zu nehmen, erfolgt die sogenannte „fiktive Abrechnung.Dabei werden die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten zunächst addiert, das ergibt aber noch nicht die tatsächliche Auszahlungshöhe. Denn von dieser wird die Mehrwertsteuer, die eine Werkstatt erheben würde, abgezogen schließlich fällt die Steuer ja auch nicht an. Wer sich die Schadensumme auszahlen lassen möchte, erhält also nur den Nettobetrag der Reparaturkosten. Das ist so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

(Die gesetzliche Basis):

§ 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

23. Fiktive Abrechnung

Wer sich nach einem Unfall das Geld von der Versicherung auszahlen lassen will ohne zu reparieren, sollte die fiktive Abrechnung in Anspruch nehmen. Bei der fiktiven Abrechnung erhält der Geschädigte dann das Geld für den Schaden, aber ohne ihn in der Werkstatt reparieren zu lassen. Das ist generell immer möglich, wenn man unverschuldet in einem Unfall verwickelt war. Möchte man sich den Versicherungsschaden auszahlen lassen, bekommen Geschädigte das Geld von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wieviel genau von der Versicherung gezahlt wird, orientiert sich wiederum an einem Kostenvoranschlag oder am Gutachten eines KFZ Sachverständigen. Es ist somit möglich, dass die gegnerischen Personen den Kostenvoranschlag bezahlen, ohne Reparatur. Wer sich den KFZ Schaden auszahlen lassen will, bekommt jedoch nicht immer den Betrag, der eine Reparatur gekostet hätte. Positionen wie die Umsatzsteuer werden dann möglicherweise nicht bezahlt.

24. Unfallschaden auszahlen? Häufig gestellte Fragen mit kompakten Antworten

Ja, es gibt keinen Zwang zu konkreten Abrechnung bzw. Reparatur des Unfallfahrzeugs. Sie müssen der Versicherung mitteilen, dass Sie den Unfallschaden auszahlen lassen wollen (siehe Musterschreiben unten).

Sie zahlt bei fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten (exklusive Mehrwertsteuer) und ggf. weitere Schadensersatzpositionen, sofern sie im Gutachten aufgeführt sind. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird sie die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen.

Dieser Begriff ist gleichbedeutend mit der Option, sich einen entstandenen Unfallschaden auszahlen zu lassen (der Geschädigte verzichtet auf die Reparatur, NICHT aber auf seine Schadensersatzforderungen). Es handelt sich um das Gegenteil der konkreten Abrechnung, also die Übernahme von Reparaturkosten.

Nein, Sie können frei wählen, ob Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen. Sie sollten sich von der Versicherung des Unfallgegners auf keinen Fall unter Druck setzen lassen und einen unabhängigen Kfz Sachverständigen hinzuziehen. Diese Entscheidung kann sich nur auszahlen.

Ja, das ist möglich, auch wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Bei einer Reparatur des Schadens im Rahmen der 130% Regel bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss ein Kfz Experte alle Arbeiten nach Abschluss begutachten.

25. Fiktive Abrechnung Kostenvoranschlag und Unfallbericht

Was ist denn nun die fiktive Abrechnung mit Kostenvoranschlag?Bei einer fiktiven Abrechnung wird so genau wie möglich eingeschätzt, welche Kosten die Reparatur des Unfallschadens in Anspruch nehmen würde. Diese Einschätzung sollte von einem Experten vorgenommen werden. Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt bei der fiktiven Abrechnung dann die Anwalts und Gutachterkosten und auch den Nutzungsausfall. Bei geringen Schäden von weniger als 1100€ reicht oft schon ein Kostenvoranschlag.

Wer sich einen Kaskoschaden auszahlen lassen möchte, sollte unbedingt den Unfallbericht bereithalten. Durch den Unfallbericht kann ein Experte die Kosten für die fiktive Abrechnung besser einschätzen. Im Unfallbericht sollten möglichst alle Daten zu den Fahrzeugen, dem Unfall und auch den Fahrern beinhaltet sein. So steht der Auszahlung des Unfallschadens nichts mehr im Wege.

26. Welche Positionen zahlt die Versicherung bei fiktiver Abrechnung als Schadensersatz?

Die folgenden Posten können Sie durch eine fiktive Abrechnung geltend machen, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen. Entscheidend ist im Einzelfall für die Berechnungsmethode immer, was aus dem erstellten Schadengutachten hervorgeht!

27. Positionen, die gerne Versicherungen gerne kürzen oder gar nicht auszahlen wollen

Eines sollte Ihnen klar sein.Wenn Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen wollen, wird die zuständige Versicherung höchst wahrscheinlich Kürzungen versuchen. Daher ist es gut, wenn Sie bei einem Kfz Gutachter und dessen Netzwerk an Fachanwälten für Verkehrsrecht in besten Händen sind. Die Rechtsprechung gibt Unfallopfern in vielen Fällen Recht, sodass Sie sich gegen Kürzungen wehren sollten.

Ein häufiger Streitpunkt in der Regulierungspraxis bei der fiktiven Abrechnung sind Stundensätze. 2015 hat der BGH geurteilt, dass bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, der Versicherer unter Umständen nur die niedrigeren Kosten einer freien Werkstatt auszahlen muss (Aktenzeichen VI ZR 267/14). Hierfür sind die Umstände nach einem Verkehrsunfall im Einzelfall definitiv zu klären!

Beim Anspruch auf Nutzungsausfall weisen die meisten Urteile in die Richtung, dass diese Schadenposition fiktiv abgerechnet werden kann (vergl. z. B. ein Urteil des LG Saarbrücken aus dem Jahr 2015 mit dem Aktenzeichen 13 S 12/15). Bei diesem Faktor spielt Regionalität eine wichtige Rolle. Insofern ist zu prüfen, welche Urteile als Referenz herangezogen werden können, falls die Versicherung nicht auszahlen will.

Weitere typische Posten, die Versicherungen nicht vollständig auszahlen wollen, sind UPE Aufschläge und Verbringungskosten. Hierbei handelt es sich um branchenübliche (! Preisaufschläge für Ersatzteile und Kosten, die etwa für den Transport in eine Lackiererei oder zur Fahrzeugvermessung bzw. Rahmenvermessung entstehen. Sofern diese Schadenpositionen regional üblich erhoben wurden, können Sie bei der Auszahlung des Unfallschadens in aller Regel berücksichtigt werden. Sie sehen, dass sich bei unterschiedlichen Positionen wie Verbringungskosten schnell ein hoher Geldbetrag durch Kürzungen ergeben kann.

28. Genaue Vorgehensweise bei Auszahlung des Unfallschadens: Diese Schritte müssen Sie gehen

Grundsätzlich gilt.Bei eigener Unschuld haben Sie das Recht, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen unabhängigen Gutachter sowie Anwalt zur Wahrung Ihrer finanziellen Interessen einzuschalten. Dieser wird Ihnen mit einem ganzheitlichen Schadensmanagement die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung abnehmen und alles Erforderliche fristgerecht für eine zeitnahe Schadensregulierung in die Wege leiten.

1. Schritt:

Unfallschaden melden.Der Unfallverursacher muss binnen 7 Tagen eine Schadensmeldung vornehmen. Unfallgeschädigte können zu ihrer Sicherheit ihre und die gegnerische Versicherung ebenfalls informieren.

2. Schritt:

Feststellung der Schadenhöhe durch ein unabhängiges Gutachten

3. Schritt:

Einreichung des Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis, dass Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen.

4. Schritt:

Falls es zu Kürzungen kommt, sollten Sie einen Fachanwalt aus dem Netzwerk des Gutachters hinzuziehen und sich so zur Wehr setzen. Versicherungen wollen bei einem Unfallschanden naturgemäß so wenig wie möglich auszahlen.

5. Schritt

Verfügen Sie über den Auszahlungsbetrag (Sie können auch selber die Reparatur vornehmen oder ggf. die Beschädigung im Sinne eines Gebrauchsgegenstandes akzeptieren).

29. Unfallschaden auszahlen lassen Rechner

Gibt es einen Rechner, der die Kosten für den Unfallschaden berechnet?Leider kann nicht einfach in einem Online Tool berechnet werden, welche Kosten entstehen würden, wenn man sich einen Haftpflichtschaden auszahlen lassen möchte. Da es keinen einfachen Unfallschaden auszahlen lassen Rechner gibt, muss die Einschätzung von einem Experten vorgenommen werden. Schließlich würde sonst auch die Versicherung ohne Experten den Vollkasko Schaden nicht auszahlen lassen. Da Unternehmen machmal ebenfalls den Kostenvoranschlag bezahlen müssen ohne Reparatur, sollte sich hier die Expertenmeinung eingeholt werden. Diesen Kostenvoranschlag bei Kfz Unfall können Fuhrparkverantwortliche in verschiedenen Werkstätten anfordern. Der Unfall kann dann nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Die Unfall Versicherung kann den Kostenvoranschlag ebenfalls als Berechnungsgrundlage nutzen. Manche Unternehmen erstellen den Kostenvoranschlag für Versicherung und Beurteilung des Unfalls.

30. Haftpflichtschaden auszahlen lassen

Wer sich also einen Vollkasko Schaden auszahlen lassen möchte, sollte die im Text beschriebenen Dinge beachten. Möglich ist es aber dennoch fast immer und häufig ist es auch der sinnvollste Weg. Hier lohnt es sich in manchen Fällen ebenfalls den Schaden beim Unfall reparieren zu lassen statt sich den Haftpflichtschaden am Auto auszahlen zu lassen. Bei der Autounfall Reparatur im Fuhrpark sollten dementsprechend die Optionen abgewägt werden. Ob die Haftpflichtversicherung Auszahlung gewährleistet, sollte auch hier mit dem zuständigen Experten besprochen werden.

Ein privater Haftpflichtschaden auszahlen lassen?Soll der Auto Schaden nach Gutachten abgerechnet werden, sollte man sich auch hierzu im Vorfeld einen Experten heranziehen. Dieser kann die Kfz Schadenregulierung nach Gutachten bewerten und Handlungsempfehlungen aussprechen. Den Kostenvoranschlag beim Kfz Unfall kann dieser ebenfalls bewerten und zwischen Auszahlung des Schadens oder Reparatur wählen.

31. Jetzt Vorlage herunterladen & Unfälle richtig dokumentieren!

Ist ein Unfall passiert, dient der Unfallbericht als Leitfaden und Unterstützung. Halten Sie alle Angaben zu den Fahrern, Fahrzeugen und dem Unfall fest. Der Unfallbericht hilft Ihnen dabei, die Kosten bei der Versicherung zu beantragen und sich ggf. den Versicherung Kostenvoranschlag auszahlen zu lassen.

Damit Sie keine wichtigen Informationen vergessen, gibt es den Musterbericht. Diesen können Sie einfach herunterladen und beispielsweise für den Ernstfall in Ihrem Handschuhfach aufbewahren. So können Sie sich leichter nach einem Unfall den Kostenvoranschlag auszahlen lassen.

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32. Ebenfalls denkbare Szenarien: Unfallschaden auszahlen lassen bei….

Wirtschaftlichen Totalschaden:

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist auszugehen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert laut Unfallgutachten um mehr als 30% übersteigen. Dann rechnen Versicherungen auf Totalschadenbasis ab. Als Unfallopfer erhalten Sie die Differenz aus ermitteltem Wiederbeschaffungs-und Restwert. Den Unfallwagen können Sie zu diesem Wert verkaufen oder weiter fahren, falls die Verkehrssicherheit es bedenkenlos zulässt.

Technischem Totalschaden:

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur aufgrund des Schadenausmaßes unmöglich ist (z. B. bei einem Brandschaden oder einer Explosion). Auch hier erfolgt die Abrechnung auf Totalschadenbasis wie oben dargelegt. Es ist davon auszugehen, dass der Rest bzw. Schrottwert nicht hoch sein wird. Wissenswert in diesem Kontext ist, dass die Versicherung des Unfallverursachers für die Verschrottungskosten aufkommen muss.

Schadensregulierung beim wirtschaftlichen Totalschaden

Wie bereits erwähnt wird auch beim wirtschaftlichen Totalschaden eine fiktive Abrechnung erstellt und der Schaden auf dieser Grundlage erstattet. Zunächst einmal wird der Wiederbeschaffungswert des Kfz ermittelt. Er beziffert die Summe, die ein vergleichbares Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Dabei müssen die wesentlichen Merkmale des Fahrzeugs übereinstimmen.

Diese sind:

Im nächsten Schritt bestimmt die Versicherung den Restwert. Dabei handelt es sich um den Wert, den das Fahrzeug nach dem Unfall noch besitzt, wenn es nicht repariert wird. Dieser Wert wird üblicherweise durch einen Sachverständigen geschätzt.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen den Wiederbeschaffungswert deutlich niedriger und den Restwert höher ansetzten. Hier ist eine besondere Aufmerksamkeit des Versicherungsnehmers gefordert und im Zweifelsfall kann auch ein Anwalt zurate gezogen werden.

33. Unfallschaden auszahlen lassen bei wirtschaftlichem Totalschaden

Wenn die nötigen Reparaturkosten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug) und dem Wert eines Unfallfahrzeugs (der Restwert NACH entstandenen Schäden) übersteigen, wird der Unfallschaden als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. In welcher Höhe man sich hier den Unfallschaden auszahlen lassen kann, hängt vom Restwert des beschädigten Fahrzeugs ab der Summe, die durch den Verkauf des Unfallwagens erzielt werden kann.

34. Eine Beispielrechnung für die Unfallschadenauszahlung:

Die Reparaturkosten eines Unfallschadens würden 5. 000 betragen, ein gleichwertiges Fahrzeug kostet 6. 000 Euro die Differenz liegt also bei 1. 000 Euro. Ein Händler bietet aber noch 1. 500 Euro für den Unfallwagen, also mehr als die Differenz. Dann kann man den Unfallschaden auszahlen lassen, indem man von der gegnerischen Versicherung anteilig 4. 500 von den Kosten für ein gleichwertiges „Austauschfahrzeug erhält. Die restlichen 1. 500 Euro werden ja durch einen Verkauf des geschädigten Fahrzeugs erzielt.

Die Versicherung darf den Restwert aber nicht einfach schätzen lassen und davon ausgehen, dass er auch tatsächlich durch einen Verkauf erzielt wird. Stattdessen holt der Kfz Sachverständige verbindliche Angebote von Autohändlern ein, die dann den tatsächlichen Restwert bestimmen. Und wenn dieser dann niedriger als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Wert eines Unfallfahrzeugs ist?Dann liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, sondern ein normaler Reparaturschaden und die Kosten kann man als Unfallschaden auszahlen zu lassen.

35. Bei technischem Totalschaden die Schadensumme auszahlen lassen

Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn eine Reparatur des Unfallfahrzeugs gar nicht möglich ist, zum Beispiel wegen eines Brandschadens. Kann man sich auch hier den Kfz Haftpflichtschaden auszahlen lassen?Ja, auch in diesem Fall in Höhe des Wiederbeschaffungswerts, jedoch abzüglich des eventuellen Restwerts. Kann das Fahrzeug nicht mehr verkauft werden, wird dem Geschädigten der volle Wiederbeschaffungswerts ausgezahlt. Die Verschrottungskosten muss die gegnerische Versicherung tragen. Auch in Folge, wenn wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, muss die Versicherung die Auszahlung in Einzelfällen durchführen.

36. Kann man den Unfallschaden auszahlen lassen und trotzdem eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten?

Für die Dauer der Reparatur steht Unfallgeschädigten immer ein Ersatzfahrzeug zu oder eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn keines gewünscht wird. Kann man dies auch fordern, wenn man den Versicherungsschaden auszahlen lassen möchte, statt eine Reparatur in Anspruch zu nehmen?Die Chancen sind mit einem versierten Rechtsbeistand wesentlich höher. Insbesondere wenn die Kfz Versicherung zahlt, aber den gesamten Schaden nicht komplett. Oder auch in dem Fall, wenn die Versicherung weniger zahlt als das Gutachten als Schaden festgestellt hat. In der Regel gilt.Wenn ein Nutzungsausfall, also wenn man den Versicherungsschaden auszahlen lassen möchte in Verbindung mit dem Auto, also der Ausfall finanziell geltend gemacht werden kann, dann für den Zeitraum, der laut Kfz Gutachter für eine Reparatur nötig wäre. Ein häufiger Grund, den Kfz Schaden auszahlen zu lassen, ist, dass die Reparatur selbst vorgenommen wird. Dann gilt aber für die Nutzungsausfallentschädigung nicht der Zeitraum, den der Unfallgeschädigte für die eigenhändige Reparatur benötigt. Für die Berechnung wird immer die Zeit zugrunde gelegt, die eine Werkstatt veranschlagen würde

37. Mehrwertsteuer: Die Regelung bei fiktiver Abrechnung gemäß § 249 BGB

Seit einer Gesetzesänderung wird die Mehrwertsteuer nicht mehr berücksichtigt, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen. Das geht aus § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches hervor.Die Umsatzsteuer ist nur inbegriffen, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Da keine tatsächlichen Reparaturkosten bei der fiktiven Abrechnung anfallen, kann dieser Posten keine Berücksichtigung finden. Auf dieses Geld müssen Sie verzichten, wenn Sie den Unfallschaden auszahlen lassen.

38. Mehr Erfolg und weniger Aufwand bei der Schadenauszahlung nach Unfall

Wer sich seinen unverschuldeten Autoschaden auszahlen lassen möchte, hat also einiges zu beachten. Das beginnt schon mit der Beauftragung eines unabhängigen Kfz Sachverständigen und endet nicht selten in großem Verhandlungsaufwand mit der gegnerischen Versicherung. Eine einfache Lösung.Der Beistand von versierten Experten für die Schadenabwicklung um alles für den Versicherungsschaden auszahlen abwickeln zu lassen. Die Unfallpaten bieten die komplette Schadenabwicklung erfahren und professionell aus einer Hand.vom Kfz Sachverständigen über die Vermittlung eines Anwalts und eines Ersatzfahrzeuges bis zur kompletten Abwicklung der Schadenauszahlung oder alternativen Reparaturkostenübernahme durch die Versicherung. Der All In One Service ist für Unfallgeschädigte immer kostenlos und erwirkt dabei eine bis zu 30 % höhere Schadensumme

39. Wie lange dauert es bis die gegnerische Versicherung zahlt?

Wenn es eindeutig ist, wer die Schuld an einem Unfall trägt, kann es sein, dass der Versicherer des Unfallverursachers den Schadensersatz ohne Umstände bezahlt, nachdem der Geschädigte diesen eingefordert hat. Oftmals ist dies aber nicht eindeutig, weshalb du gut beraten bist, die Unfallpaten zu engagieren. Vor allem wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlen will. Oder die Autounfall Versicherung zahlt nicht alles. Übrigens, Kfz Schaden auszahlen lassen bezüglich der Mehrwertsteuer ist für dich auch vorteilhaft. Denn bei der Beschädigung einer Sache schließt der erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Das bedeutet aber auch wiederum, dass bei einem Unfallschaden, das Auszahlen lassen der Mehrwertsteuer dir nur zusteht, wenn du dir den Schaden am Auto nicht auszahlen lässt. Noch Fragen?Einfach anrufen, wir beantworten jede Frage!

40. Unfallschaden auszahlen lassen – Mustererklärung: So sagen Sie es der Versicherung!

Sie brauchen nur ein formloses Schreiben an die Versicherung senden, dass Sie den Unfallschaden auszahlen lassen wollen (Ihr eingeschalteter Sachverständiger wird das ohnehin für Sie erledigen). Folgende Formulierung hat sich in der Praxis bewährt, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen:

Sehr geehrte XXX Versicherung,

hiermit möchte ich bitten, dass Sie mir den Unfallschaden laut erstelltem Gutachten auszahlen. Meine Bankverbindung und alle notwendigen Daten (Versicherungsnummer und Bankverbindung) liste ich im Folgenden auf.

XXX

Vielen Dank und freundliche Grüße

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