Nach einem Verkehrsunfall nimmt ihr Fahrzeug Schaden. Sind Sie Geschädigter in diesem Unfall und damit Unschuldig, muss die gegnerische Versicherung Ihnen den Schaden am Auto ersetzen. Wie hoch die Summe ausfällt, kommt ganz auf den Schaden an. Bei einem Totalschaden an Ihrem Auto muss die Versicherung Ihnen die Summe zahlen, die Sie aufwenden müssen, um sich ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Deshalb wird dieser Vorgang auch Wiederbeschaffungswert genannt. Es steht Ihnen frei, was Sie mit dem Geld machen. Gegen einen Aufpreis können Sie sich natürlich ein teureres Auto kaufen oder genau umgekehrt, ein günstigeres und das Restgeld anderweitig nutzen. Je nach Region fällt der Wiederbeschaffungswert unterschiedlich aus. Das liegt an den unterschiedlichen Preisen in unterschiedlichen Regionen. Als Geschädigter greift der Wiederbeschaffungswert sowohl bei der Teil- als auch Vollkaskoversicherung.
Ganz einfach. Nach einem Verkehrsunfall beauftragen Sie als Geschädigter einen von Ihnen ausgewählten KFZ-Gutachter, welcher ein Schadengutachten für Ihr kaputtes Auto erstellt. In diesem Gutachten wird auch ein Wiederbeschaffungswert ermittelt.
In ein paar einfachen Schritten erstellt Ihr KFZ-Gutachter ein Schadengutachten, in dem auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird.
In erster Linie sind die Fahrzeugdaten wichtig. Wie viel Kilometer hat der Wagen runter, wie viele Vorbesitzer hat er und wie ist die Ausstattung sowohl interior als auch exterior. Danach wird der Schaden/Schäden ermittelt, welche durch den Unfall entstanden sind. Mit Fotos werden die Schäden festgehalten und dokumentiert. Dabei werden auch vergangene Schäden mitdokumentiert, da diese später eine wichtige Rolle für den Wiederbeschaffungswert spielen. Anschließend ermittelt der KFZ-Gutachter ob das Fahrzeug repariert werden kann, oder ob ein Totalschaden vorliegt. Meist kann der KFZ-Gutachter schon vor Ort einschätzen, ob eine Reparatur in Frage kommt, oder nicht.
Sollte Ihr Fahrzeug einen Totalschaden aufweisen (Was ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden) dann heißt das, dass die Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Es lohnt sich also nicht, den Wagen reparieren zu lassen.
Sollte Ihr Fahrzeug aber KEINEN Totalschaden aufweisen, heißt das, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen und eine Reparatur kommt in Frage. Kurz gesagt, da lohnt sich die Reparatur.
Hier wird zwischen Technischem- und Wirtschaftlichem Totalschaden unterschieden
Es lassen sich technischer Totalschaden und Wirtschaftlicher Totalschaden voneinander zu unterscheiden. Der technische Totalschaden setzt Voraus, dass eine Reparatur am Fahrzeug nicht mehr möglich ist, während beim wirtschaftlichen Totalschaden wie erwähnt, eine Reparatur sich wirtschaftlich nicht mehr lohnen würde.
Anhand der 130%-Regel wird berechnet, ob es sich lohnt, ein Auto reparieren zu lassen, oder diesen als Totalschaden abzustempeln. Sollten die Reparaturkosten 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen, so lohnt sich keine Reparatur. Alles unter 30% jedoch schon.
Ein Beispiel:
Der Wiederbeschaffungswert Ihres Autos beträgt 5000 EUR. Das heißt, dass Sie Reparaturkosten in Höhe von maximal 6500 EUR verlangen können.
(5000 EUR x 30% = 6500 EUR)
Sollten die Reparaturkosten die 30% übersteigen, so wird die Reparatur abgelehnt.
Ja, durchaus möglich. Schauen Sie, ob die 130%-Regel greift, oder nicht. Denn diese Ausnahme beim wirtschaftlicher Totalschaden kann Ihnen zu Gute kommen.
Aber bedenken Sie, wenn Sie sich entscheiden Ihr Fahrzeug wieder instand setzen zu lassen, müssen Sie alle belege der Versicherung vorlegen, damit diese die 130%-Regel genehmigt. Zudem müssen Sie das Fahrzeug danach noch mindestens 6 Monate lang behalten, bevor Sie es verkaufen dürfen.
Der Wiederbeschaffungswert wird nicht nur im KFZ-Bereich genutzt, sondern rundum Versicherungen in der Versicherungsbranche sowie sogar in Banken. Ein Beispiel sind Hausratversicherung. Auch diese arbeiten mit einem Wiederbeschaffungswert
Oft werden Begriffe wie Zeitwert, Restwert und Wiederbeschaffungswert benutzt, aber was genau bedeuten diese? Es sind Richtwerte, mit denen man den Wert eines Fahrzeugs ermittelt.
Der Restwert ist wie der Begriff schon inne hat, der Wert, welcher das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall und dem danach folgenden KFZ-Gutachten hat.
Der Zeitwert ist eine ungefähre Wertermittlung bzw. Preisermittlung des Fahrzeugs vor dem Verkehrsunfall. Hier werden Faktoren wie Fahrzeugdaten mit berücksichtigt. Dazu gehören Abnutzung, Alter und Ausstattung.
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert bzw. den Betrag den man erhält, um ein gleichwertiges Fahrzeug mit derselben Fahrzeugdaten, wichtig hierbei ist auch die Ausstattung des Fahrzeugs zu erwerben.
Der Restwert eines Fahrzeugs kann mit Hilfe der Schwacke-Liste ermittelt werden.
Die Schwacke-Liste ist kurz gesagt eine große Hilfe, um unterschiedlichste Fahrzeuge bewerten zu können. Anhand dieser Liste fällt es leichter, einen Restwert für ein Fahrzeug zu bestimmten. In einfachen Schritten müssen Sie alle Daten über Ihr Fahrzeug angeben und ein Ergebnis zeigt Ihnen an, was Ihr Fahrzeug noch Wert ist. Der Zugriff auf die Schwacke-Liste ist öffentlich.
Wichtige Informationen für die Schwacke-Liste ist Ihr Fahrzeugmodell, die Laufleistung, die Anzahl der Türen, der Kraftstoff, die Marke sowie Monat und Baujahr des Fahrzeugs. Danach folgt die Ausstattung, interior sowie exterior. So ermitteln Sie genau Ihr Fahrzeug und den Restwert. Dieser Service ist jedoch kostenpflichtig.
Sie haben eine Berechnung für den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs erhalten und sind der Meinung, dieser sei nicht fair und richtig – Der Wiederbeschaffungswert ist zu niedrig angesetzt? In dieser Situation haben Sie die Möglichkeit, gerichtlich vorzugehen. Sollten Sie gerichtlich vorgehen, muss ein weiteres Gutachten eines KFZ-Gutachters erstellt werden. Doch Vorsicht, hier können Kosten für den KFZ-Gutachter sowie für das Gericht entstehen, falls Sie keine Verkehrsrechtsschutz Versicherung haben. Sollten Sie jedoch eine besitzen, so zahlen Sie nichts außer Ihrer Selbstbeteiligung.
Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Nachdem die Versicherung Ihr Auto als Totalschaden eingestuft hat und Sie den Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung erhalten haben, bleibt Ihnen die Möglichkeit, den Wagen reparieren zu lassen, oder anderweitiges damit vorzunehmen.
Kommt eine Reparatur nicht mehr in Frage, stehen Sie vor einer verlorenen Karosserie. Nun können Sie den Wagen im Internet inserieren, besichtigen lassen und anschließend verkaufen. Im Netz finden sich immer Bastler, die auf kaputte Fahrzeuge aus sind. Sie können Ihr Auto auch verschrotten lassen, müssen aber dafür Geld bezahlen. Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, können Sie über andere Plattformen die Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug bewerten zu lassen. Nach der Bewertung erhalten Sie einen Preis. Willigen Sie ein, wird Ihnen dieser Preis gezahlt, der Wagen abgeholt und Sie sind eine Sorge weniger los.
Ja, können Sie. Im Falle eines Totalschadens wird dies getan, sowie ist es Möglich bei einem nicht Totalschaden sich das Geld auszahlen zu lassen. Nach dem Schadengutachten muss die gegnerische Versicherung Ihnen die genannte Summe im Schadengutachten auszahlen. Sollte das Auto noch zu reparieren sein, so zahlt die gegnerische Versicherung Ihnen entweder die Reparatur, oder eben auch den Geldbetrag aus. Was Sie letztendlich mit dem Geld machen, ist Ihnen überlassen.
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