KFZ Schaden durch Wetter – Was beachten?
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Inhaltsverzeichnis:

1. KFZ Schadengutachten – Verschiedene Schäden
2. Versicherung – Den Schaden schnell melden
3. Wer haftet für welchen KFZ Schaden durch Wetter – Sturm, Wasser- und Hagelschäden
3.1 Sturmschaden
3.2 Wasserschaden
3.3 Hagelschaden
4. Wildunfall – Was tun?
5. Kann mich meine Versicherung rauswerfen?

 

 

KFZ Schaden durch Wetter

 

Häufig kommt es vor, dass Autos durch umfliegende Bäume, Wasser Hagel oder Sturm beschädigt oder sogar zerstört werden. Wetterbedingte KFZ Schäden sind nicht ungewöhnlich. Wer also einen KFZ Schaden durch Wetter erleidet, sollte folgende Informationen aus dem Blogbeitrag entnehmen. Wir listen hier das wichtigste für Schäden am Auto durch Wind und Wetter.

 

1. KFZ Schadengutachten – Verschiedene Schäden

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Schadengutachten bei einem Fahrzeug erstellt werden muss. Darunter der Kaskoschaden, Wildschaden, der Haftpflichtschaden sowie KFZ Schaden durch Wetter (Wetterschaden).

Der Kaskoschaden ist der Schaden, den Sie selber an Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Hier müssen Sie nur den Eigenanteil zahlen, je nach Versicherungsbedingungen wird dann die Ersatzleistung gezahlt.

Bei Wildschaden und Wetterschaden müssen Sie eine extra Versicherung abschließen, wo genau diese Fälle abgedeckt werden. Diese Art von Schäden und Unfällen gehören nicht zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.

Ein Haftpflichtschaden tritt dann ein, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, an dem Sie keine Schuld tragen. So werden sämtliche Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Dazu gehören Anwaltskosten, Gutachterkosten und sämtliche Reparaturen.

2. Versicherung – Den Schaden schnell melden

Am besten ist es, wenn die Meldung an die Versicherung schnell erfolgt. Laut BdV ist dafür ein Einschreiben mit Rückschein besser geeignet. Im Zweifelsfall können die Halter die Meldung dokumentieren. Die Versicherer sind per E-Mail zu erreichen. Mit der Versicherung wird das weitere Vorgehen besprochen. Die Halter müssen den Schaden dokumentieren. Es ist ratsam, ein Foto vom Auto und der Umgebung zu machen. Der Schaden sollte detailliert dargestellt werden. Sie sollten Zeugen in den Bericht aufnehmen. Sturmschäden müssen nicht bei der Polizei gemeldet werden (laut BdV).

3. Wer haftet für welchen KFZ Schaden durch Wetter – Sturm, Wasser- und Hagelschäden

3.1 Sturmschaden

Wenn Sie mit Ihrem Auto gegen einen Baum fahren oder wenn Ihre Dachziegel herunterfallen, können Sie den Schaden über eine bestehende Teilkaskoversicherung geltend machen. Wenn der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 hatte, zahlt die Teilkaskoversicherung. 

Fällt jedoch ein Dach, Dachziegel o.ä auf Ihr Auto und es ist nachweislich erkennbar, dass die Sicherungspflicht vom Schädiger nicht eingehalten wurde, so übernimmt die gegnerische Verischerung die Kosten des Sturmschadens im vollen Umfang. Sowohl Reparaturkosten als auch die Wertminderung des Fahrzeugs. Hier sollten Sie schnellstmöglich der Verischerung bescheid geben, da diese einen KFZ Gutachter vorbeischicken.

Sollte bereits ein Baum oder sonstiges durch Wind und Wetter auf den Straßen liegen und Sie fahren auf, wird dies nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen, da der Sturm sich in diesem Fall nicht unmittelbar ausgewirkt hat. Bei solch einer Art von Unfall findet keine Rückstufung bei der Teilkaskoversicherung statt. Es wird nur die Selbstbeteiligung vom zu zahlenden Betrag abgezogen.

3.2 Wasserschaden

Wenn Sie mit Ihrem Auto auf einer überschwemmten Straße fahren, sollten Sie wissen, dass die Teilkaskoversicherung nicht zahlt, wenn während der Fahrt Wasser in wichtige Motorräume eindringt und dadurch ein so genannter Wasserschlag (Motorschaden) entsteht.
Der Schaden wird nicht durch das Hochwasser verursacht, sondern durch das Verhalten des Versicherten. Hier wird das Fahrverhalten des Versicherten bestraft.
Tritt die Überschwemmung so plötzlich auf, dass der Motor nicht rechtzeitig abgestellt werden kann, ist der Wasserschlag (Motorschaden) ausnahmsweise gedeckt. Auch das muss im Nachhinein geprüft werden.

Die Vollkaskoversicherung hingegen deckt solche Art von Schäden ab, sollten Sie einen Motorschaden erleiden durch das Einfahren in überflutete Straßen.
Wenn der Fahrer jedoch von den Überschwemmungen wusste und trotzdem auf die Straße gefahren ist, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Dies wird von der Versicherungsgesellschaft dann als grob fahrlässig eingestuft.

Wenn Sie Ihr Auto in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet abstellen, wird Ihr Versicherer nur einen Teil des Schadens übernehmen oder die Deckung ganz verweigern. Dies gilt auch, wenn der Versicherte den Schaden durch sein Verhalten verursacht hat. In manchen Fällen kann die Versicherung Ihre Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen.

3.3 Hagelschaden

Die Teilkaskoversicherung übernimmt auch hier den KFZ Schaden durch Wetter. Doch bevor dies geschieht, muss das Fahrzeug erst einmal in die Werkstatt gebracht und begutachtet werden. Hierfür sollten Sie sich vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Die Versicherung entscheidet dann, ob ein Gutachter sich den Schaden angucken soll. Anders als bei einem KFZ Verkehrsunfall, an dem Sie keine Schuld haben und sich einen unabhängigen Gutachter selbst aussuchen dürfen, ist es hier nicht so. Hier haben Sie keine freie Wahl. Sollte eine Werkstattbindung mit in der Versicherung sein, so müssen Sie das Fahrzeug dann auch in die jeweilige Werkstatt bringen.

Der Schaden muss der Versicherung unverzüglich wahrheitsgemäß gemeldet werden. Wenn Sie etwas tun, was der Versicherungsgesellschaft die Feststellung des Schadens erschwert, können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

4. Wildunfall – Was tun?

Bei Wildunfällen kann es schnell mal teuer werden. Hier ist es wichtig, den richtigen Versicherungsschutz abzuschließen, denn nicht jede Versicherung deckt auch im vollen Umfang Wildunfälle ab. Sollten Sie sich in der KFZ Versicherung für ein Basispaket entscheiden, welches einfach eine Sparvariante war, müssen Sie davon ausgehen, dass solche Unfälle mit Tieren nicht abgedeckt sind.

Im Regelfall aber deckt eine Teilkaskoversicherung Schäden mit Tieren aller Art ab, d.h. aus dem Unfall resultierende Reparaturkosten werden vom Versicherer übernommen.
Hier deckt die Teilkaskoversicherung aber nur dann ab, wenn ein KFZ Schaden durch Wetter entstanden ist, an denen Sie keine Schuld tragen, wie bei Sturm, Hagel und Hochwasser. Dasselbe gilt auch bei Tieren. Weil ausschließlich externe Schadensursachen absichert sind, existieren im Teilkaskoschutz keine Schadenfreiheitsklassen. Heißt für Sie also, dass nach solch einem Unfall Sie bei Ihrer Versicherung nicht abgestuft werden.

Dasselbe gilt auch bei der Vollkaskoversicherung, dort sind selbstverständlich all diese Schäden abgesichert, anders als bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Haben Sie nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung, so sind diese Art von Schäden an Ihrem Fahrzeug nicht abgedeckt.

Teilen Sie umgehend auch hier nach dem Unfall sofort Ihrer Versicherung mit, was passiert ist. Denn diese entscheidet dann, ob und wann ein Gutachten durchgeführt werden muss.

HIER mehr zu Wildtierunfällen im Straßenverkehr 

 

5. Kann mich meine Versicherung rauswerfen

In wichtigen Versicherungssparten wie der KFZ Versicherung machen die Versicherer nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen von der Möglichkeit Gebrauch, den Vertrag zu beenden. Im Schadensfall wird dem Versicherungsnehmer in der Regel das Ende der Versicherungslaufzeit mitgeteilt. Nach einer Kündigung kann es schwierig sein, einen gleichwertigen Vertrag mit einem anderen Versicherer abzuschließen. Wenn ein Versicherer droht, den Vertrag zu kündigen, sollten Sie versuchen, ihm entgegenzukommen und eigenhändig zu kündigen. Dadurch wird die Vertragssuche im späteren Verlauf erleichtert.