KFZ Gutachten E-Autos – Das sollten Sie wissen!
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Inhaltsverzeichnis:

1. Was ist ein KFZ Gutachten?
2. Wer beauftragt einen KFZ-Sachverständiger
3. KFZ Gutachten E-Autos
4. Hybrid, Plug-In-Hybrid, BEV – Was ist was?
5. E-Autos – Wiederbeschaffungswert/Fahrzeugrestwert/Zeitwert
5.1 Wiederbeschaffungswert
5.2 Fahrzeugrestwert
5.3 Zeitwert
6. Fazit

 

KFZ Gutachten E-Autos

Ein KFZ-Gutachten ist nach einem Unfall eine wichtige Dokumentation Ihres Fahrzeuges, um den Wert Ihres Autos bestimmen zu können. Es gibt KFZ-Gutachten für diverse Fortbewegungsmittel. Darunter PKW, LKW, Motorräder und E-Autos. E-Autos (Elektro Autos) werden immer beliebter und treten immer häufiger in Erscheinung auf den Straßen. Im Jahre 2021 waren es etwa 17,4 Millionen E-Autos weltweit. E-Autos mit BEV geladener Energiequelle waren es etwa 623.000 im April 2022. Auch hier ist ein gesondertes Fachwissen von großer Bedeutung. In diesem Blogbeitrag behandeln wir das KFZ-Gutachten für E-Autos und erklären Ihnen kurz und knapp das wichtigste, was Sie über ein KFZ-Gutachten für E-Autos wissen müssen.

 

1. Was ist ein KFZ Gutachten?

Ein KFZ-Gutachten ist ein von einem KFZ-Sachverständiger erstelltes Dokument bzw. Gutachten, welches wichtige Informationen zu einem Fahrzeug und dem Zwischenfall nach einem Unfall erstellt wird. KFZ-Sachverständiger listet alle notwendigen Details über das Fahrzeug auf, sowie alle Schäden, welche durch den Unfall entstanden sind. So kann ein allgemeiner bzw. Gesamtschaden ermittelt werden. Dabei werden auch Fotos von Schäden gemacht.

Nach den gesammelten Daten des Fahrzeugs erstellt der KFZ-Sachverständiger ein KFZ-Gutachten und rechnet Kosten aus, wie die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Fahrzeugrestwert des Fahrzeugs. Auch ermittelt der KFZ-Sachverständiger, wie viel das Fahrzeug noch vor dem Unfall wert war, sowie ob sich eine Reparatur lohnt oder ob das Fahrzeug als Totalschaden gewertet wird. Bereits vorhandene Schäden am Auto, noch vor dem Unfall, werden separat aufgeführt.

In einem kann man sagen ist ein KFZ-Gutachten eine Dokumentation zum Fahrzeug im aktuellen Moment mit allen Ausstattungen und Schäden.

2. Wer beauftragt einen KFZ-Sachverständiger

Sie selber sind dafür verantwortlich, einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger zu beauftragen. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, werden die Kosten für einen KFZ-Sachverständiger von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wichtig ist, keinen KFZ-Sachverständiger von der gegnerischen Versicherung schicken zu lassen, da diese versuchen ihre wirtschaftlichen Kosten so niedrig wie möglich zu halten.

Sollten Sie eine Teilschuld am Unfall haben, müssen Sie auch nur einen Teil der Kosten für einen KFZ-Sachverständiger tragen. In jedem Fall ist es ratsam, einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger hinzuzuziehen. Dieser erspart Ihnen Kosten und Kopfschmerzen. Zudem weiß ein KFZ-Sachverständiger im Gegensatz zu einem Laien, welche Summen einem Unfallgeschädigten zustehen. Das gleiche gilt auch für einen Anwalt.

3. KFZ Gutachten E-Autos

Die Unterschiede von E-Autos (Hybrid- oder Elektrofahrzeuge) zu anderen Fahrzeugen ist das elektrische Fahren. Bedeutet also, dass hier Strom im Spiel ist. Das heißt, hier muss ein KFZ Gutachter mit gesonderten Fachkenntnissen aufgrund der Hochvoltanlage ran. Nur befugtes und qualifiziertes Personal darf Gutachten und Reparaturen an solchen Fahrzeugen durchführen. Elektrische Komponenten sind bei der Begutachtung von Hybrid- oder Elektrofahrzeuge zu untersuchen.

Bestimmte Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen müssen bei Reparaturen beachtet und durchgeführt werden. Dabei muss der Arbeitsplatz abgesichert und spannungsfrei geschaltet werden

4. Hybrid, Plug-In-Hybrid, BEV – Was ist was?

Hybrid:

Ein Hybrid kann zweierlei fahren. Zum einen durch einen Verbrennungsmotor, welcher ins Spiel kommt wenn keine elektrische Energie vorhanden ist. Zum anderen durch Energierückgewinnung wenn der Wagen zum Beispiel bremst. So wird elektrische Energie gewonnen, durch welche das Auto fährt. Der Hybrid wird wie jeder Verbrenner PKW an der Zapfsäule aufgetankt.

Plug-In-Hybrid

Das Plug-In-Hybrid, auch PHEV „plug-in hybrid electric vehicle“ genannt, verhält sich ähnlich zum gewöhnlichen Hybrid. Hier kann der Akku durch ein Stromnetz oder durch seinen Verbrennungsmotor geladen werden. Der Unterschied zum Hybrid hier ist, dass der Plug-In-Hybrid über einen größeren Akku verfügt.

BEV:

Ein BEV betriebenes Elektroauto fährt im Gegensatz zum Hybrid rein elektrisch, Batteriebetrieben mit einem Elektromotor. BEV steht dabei für „Battery Electric Vehicle“. Ein Elektroauto wird wird per Kabel an einer Steckdose oder Ladesäule aufgeladen. Diese Ladesäulen sind öffentlich zugänglich.

5. E-Auto – Wiederbeschaffungswert/Fahrzeugrestwert/Zeitwert

5.1 Wiederbeschaffungswert

Nach einem Verkehrsunfall nimmt ihr Fahrzeug Schaden. Sind Sie Geschädigter in diesem Unfall und damit Unschuldig, muss die gegnerische Versicherung Ihnen den Schaden am E-Auto ersetzen. Wie hoch die Summe ausfällt, kommt ganz auf den Schaden an. Bei einem Totalschaden an Ihrem E-Auto muss die Versicherung Ihnen die Summe zahlen, die Sie aufwenden müssen, um sich ein gleichwertiges E-Auto zu kaufen. Deshalb wird dieser Vorgang auch Wiederbeschaffungswert genannt. Es steht Ihnen frei, was Sie mit dem Geld machen. Gegen einen Aufpreis können Sie sich natürlich ein teureres E-Auto kaufen oder genau umgekehrt, ein günstigeres und das Restgeld anderweitig nutzen. Je nach Region fällt der Wiederbeschaffungswert unterschiedlich aus. Das liegt an den unterschiedlichen Preisen in unterschiedlichen Regionen. Als Geschädigter greift der Wiederbeschaffungswert sowohl bei der Teil- als auch Vollkaskoversicherung.

Kurz gesagt: Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert bzw. den Betrag den man erhält, um ein gleichwertiges Fahrzeug mit derselben Fahrzeugdaten, wichtig hierbei ist auch die Austattung des Fahrzeugs zu erwerben.

5.2 Fahrzeugrestwert

Der Fahrzeugrestwert ist der Wert, welcher das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall und dem danach folgenden KFZ-Gutachten hat. Der Restwert eines Fahrzeugs kann mit Hilfe der Schwacken-Liste ermittelt werden. (Mehr hier ..)

5.3 Zeitwert

Der Zeitwert ist eine ungefähre Wertermittlung bzw. Preisermittlung des Fahrzeugs vor dem Verkehrsunfall. Hier werden Faktoren wie Fahrzeugdaten mit berücksichtigt. Dazu gehören Abnutzung, Alter und Ausstattung.

HIER mehr zum Wiederbeschaffungswert

 

6. Fazit

Bei E-Auto ist es ratsam, sich einen KFZ Gutachter mit gesonderten und geschulten Fachkenntnissen ranzuholen, da dieser für Elektroautos befugt ist. So kann ein schnelleres, kopfschmerzfreies und qualifiziertes KFZ Gutachten durchgeführt werden.

Alles im allem ist ein KFZ-Gutachten sehr sinnvoll um den Wert Ihres E-Auto sowie die Schadensumme ermitteln zu können. Mit einem von Ihnen ausgewählten unabhängigen KFZ-Gutachter sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Auch ein erfahrener KFZ-Verkehrsrechtsanwalt an Ihrer Seite ist sehr ratsam, gerade dann, wenn es sich um Schadensummen handelt oder die ganze Sache vor Gericht geht.

Achten Sie aber drauf, dass bei mitverschulden eines Unfalls, Sie Teilkosten des KFZ-Gutachters sowie des KFZ-Verkehrsrechtsanwalts tragen. Bei Nichtverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung all diese Kosten.

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