Abschleppdienst nach dem Unfall – Wichtiges Wissen!

Inhaltsverzeichnis:

1. Abschleppdienst nach dem Unfall sowie Abschleppkosten – Was tun?
2. Wann muss ich Abschleppkosten selber zahlen und wann nicht?
3. Kriege ich die vollen Abschleppkosten nach dem Unfall erstattet?
4. Wer erstattet mir die Abschleppkosten?
5. Bis wohin werde ich abgeschleppt?
6. Wie hoch dürfen die Abschleppkosten nach dem Unfall sein?
7. Soll ich lieber den Abschleppdienst rufen oder selber abschleppen?
8. Einen KFZ-Schutzbrief mit in die Versicherung nehmen?

 

Abschleppdienst nach dem Unfall

Sie geraten in einen Verkehrsunfall, ob Schuld oder nicht und benötigen einen Abschleppdienst nach dem Unfall? Wie läuft der Prozess ab und wie hoch können die Kosten sein? Wer übernimmt den Abschleppdienst nach dem Unfall uvm.Diese und andere wichtige Fragen werden in diesem Blogbeitrag behandelt.

 

1. Abschleppdienst nach dem Unfall sowie Abschleppkosten – Was tun?

Unfälle passieren, kleine und große. Bei den kleinen Unfällen haben Sie Glück und können nach Personalienaustausch weiterfahren, sofern das Auto keine beeinträchtigen Beschädigungen hat. Was aber, wenn ein Auto insoweit beschädigt ist, dass es von Ort und Stelle nicht eigenständig wegbewegt werden kann? Ein Abschlepper muss her. Doch wer zahlt diesen und wie ist der Ablauf sowohl mit dem Abschleppdienst? Wie hoch sind die Kosten und wohin wird das Fahrzeug abgeschleppt? Wie regelt sich das mit der Versicherung und inwieweit muss ich was tun? In diesem Blogbeitrag versuchen wir auf all Ihre Fragen eine Antwort zu haben und worauf Sie unbedingt achten müssen.

 

2. Wann muss ich Abschleppkosten selber zahlen und wann nicht?

Unverschuldeten Unfall
Bei einem komplett unverschuldeten Unfall müssen Sie keinerlei Kosten tragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten. Ihre einzige Aufgabe wird es sein, die Abschleppkosten so gering wie möglich zu halten „ortsüblicher Rahmen“, damit Sie später auch die vollen Abschleppkosten der gegnerischen Versicherung bezahlt bekommen. Später mehr dazu.

Selbstverschuldeten Unfall
Bei einem selbstverschuldeten Unfall müssen Sie die Abschleppkosten selber tragen, hier übernimmt die Versicherung nicht – zumindest nicht die Haftpflichtversicherung. Haben Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, so sieht die Sache schon anders aus. Bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung werden die Abschleppkosten übernommen. Aber auch hier gilt wie bei einem unverschuldeten Unfall, die Abschleppkosten so gering wie möglich zu halten.

Panne
Eine Panne betrifft keinen Unfall, sondern kann entweder durch Eigenverschulden entstehen oder durch Schäden im inneren des Autos. Hier müssen Sie die Abschleppkosten selber tragen, es sei denn Sie sind Mitglied der ADAC oder haben einen KFZ-Schutzbrief. Dazu mehr in einem anderen Beitrag (…)

 

3. Kriege ich die vollen Abschleppkosten nach dem Unfall erstattet?

Ja und nein. Es kommt ganz darauf an, wie Sie Ihr Auto abschleppen lassen. In beiden Fällen kriegen Sie trotzdem Kosten erstattet. Zu erst muss man aber wissen, dass man den Abschleppdienst erstattet bekommt, wenn ein Verkehrsunfall vorliegt. Sollten Sie aus anderen Gründen wie einer Panne, falsch parken o.ä abgeschleppt werden, kriegen Sie diese Kosten selbstverständlich nicht erstattet, da dies Eigenverschulden ist.

Es gibt also nun zwei Fälle. Wenn Sie Privat von Freunden oder Familie abgeschleppt werden, oder ob Sie ein Unternehmen beauftragen, welches das Abschleppen in Auftrag nimmt. Sollten Sie das Unternehmen beauftragen, so erstattet Ihnen die Versicherung in den Regel die gesamte Höhe der Abschleppkosten. Sollten Sie sich jedoch für die Variante der Familie und Freunde entscheiden, so erstattet Ihnen die Versicherung die Hälfte der Kosten, welches Sie für ein Unternehmen zahlen würde, bzw. die durchschnittlichen Kosten eines Abschleppunternehmens.

4. Wer erstattet mir die Abschleppkosten?

Zunächst muss man erst einmal wissen, das nicht die Versicherung direkt die Abschleppkosten übernimmt, sondern eine Kostenerstattung stattfindet. Heißt also, dass Sie zu erst das Abschleppunternehmen bzw. die Abschleppkosten selber tragen und anschließend eine Kostenerstattung bei der Versicherung einreichen.

 

Welche Versicherung ist für die Abschleppkosten nach dem Unfall zuständig?

Wie schon erwähnt, werden bei einem unverschuldeten Unfall die Abschleppkosten von der KFZ-Versicherung bzw. der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, wenn Sie Unschuld am Unfallgeschehen haben. Haben aber Sie den Unfall verursacht, müssen Sie die Abschleppkosten selber tragen. Diese Kosten können Sie meiden, wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

In der Regel werden Sie bzw. das Fahrzeug bis zur nächstgelegenen Werkstatt gebracht. Es können auch Standgebühren bzw. Gebühren für das zwischenlagern des Fahrzeugs entstehen. Diese Kosten übernimmt ebenfalls die KFZ-Versicherung des Unfallverursachers.

5. Bis wohin werde ich abgeschleppt?

In der Regel muss das Fahrzeug in die nächstgelegene Werkstatt gebracht werden, ja. Aber in Ausnahmefällen kann dies auch mal anders sein und zwar wenn die nächstmögliche Werkstatt nicht die günstigste Möglichkeit ist.

So beispielsweise wenn die Werkstatt zu hohe Zusatzkosten fordert, oder Ihr Wagen in eine bestimmte (evtl. Spezialwerkstatt) muss, oder aber die Werkstätte schlicht und ergreifend geschlossen sind. Sollten die nächstgelegenen Werkstätte geschlossen haben, so kann und wird Ihr Fahrzeug auf dem Hof des Abschleppunternehmens abgestellt. Natürlich auf Kosten der Versicherung.

Meistens darf eine Person mit im Abschlepper drin sitzen (in dem Fall Sie).

6. Wie hoch dürfen die Abschleppkosten nach de Unfall sein?

Es kommt ganz darauf an, wie die aktuellen Preise in Ihrem Ort sind. Hier spricht man von einem „ortsüblichen Rahmen“. Denn es kann vorkommen und kam auch schon vor, dass Versicherung aufgrund von zu überhöhten Preisen die Abschleppkosten nicht vollständig tragen, da man „günstigere Alternativen“ hätte finden können.

Um sich davon schützen zu können, holen Sie sich mehrere Angebote aus Ihrem Ort und Region ein, um einen durchschnittlichen Preis der Abschleppkosten einholen zu können. Mit mehreren Angeboten haben Sie dann bessere Chancen, die gesamten Abschleppkosten erstattet zu bekommen.

7. Soll ich lieber den Abschleppdienst rufen oder selber abschleppen?

Dies ist natürlich ganz Ihnen selbst überlassen. Sind Sie aber nicht Schuld am Unfall, ist es ratsam, einen Abschleppdienst zu organisieren. So haben Sie weniger Nerven und Kopfschmerzen, denn die gegnerische Versicherung erstattet Ihnen die Abschleppkosten.

Sind Sie aber Schuld am Unfall und wollen die Kosten so gering wie nur möglich halte, können Sie den Abschleppprozess auch mit Freunden und Familie durchführen.
Hierzu finden Sie weitere Informationen in unserem anderen Blogbeitrag: Abschleppdienst – Das sollten Sie wissen!

 

8. Einen KFZ-Schutzbrief mit in die Versicherung nehmen?

Der KFZ-Schutzbrief ist eine gute alternative, Abschleppkosten zu verhindern. Wenn Sie eine KFZ-Versicherung abschließen, haben Sie die Möglichkeit, einen KFZ-Schutzbrief mit abzuschließen. In diesem KFZ-Schutzbrief ist unter anderem auch ein Abschleppdienst und ein Abtransport von Unfallautos mit drin. Sie zahlen zwar dafür ein wenig, sind so aber dauerhaft abgesichert. So können auch später höhere Abschleppkosten verhindert werden.