Es gibt viele Gründe für eine Abschleppung eines KFZ´s. Aber wie läuft der ganze Prozess ab? Welche Rechte habe ich? Was kostet mich das ganze Unterfangen? Wo darf ich parken und wo nicht? Wenn ich selber abschleppen möchte, wie gehe ich da am besten vor? Der Abschleppdienst allgemein wird In diesem Blogbeitrag behandelt.
Einen ähnlichen Beitrag zum abschleppen nach einem Unfall finden Sie hier: Abschleppdienst nach dem Unfall – Wichtiges Wissen!
Es gibt verschiedene Gründe abgeschleppt zu werden, die häufigsten jedoch sind sowohl Pannen am Auto, als auch Falschparken. Für zufällige Pannen können Sie natürlich nichts. Abgesehen vom standardisiertem TÜV, welcher alle 2 Jahre durchgeführt werden muss und für Ihre als auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer sorgt, müssen Sie auch zwischen den 2 Jahren dafür sorgen, dass alles funktioniert an Ihrem Auto. Andernfalls kann eine Panne entstehen. Doch trotz der Fürsorge für Ihr Auto, können auch unvermeidbare Probleme am Auto auftreten und nun stehen Sie da. Das Auto fährt nicht weiter und muss abgeschleppt werden.
Auch Falschparker werden häufig abgeschleppt. Die häufigsten Abschleppursachen sind parken auf dem Rad- oder Gehweg, auf dem Behindertenparkplatz, auf einer Elektroladestation (sofern Sie kein E-Auto habe oder nicht laden), auf einer Feuerwehrzufahrt, auf Privatparkplätzen, an Baustellen oder in Halteverboten.
Kosten
Zusätzlich müssen Sie auf dem Rad- oder Gehweg mit etwa 55€ Bußgeld rechnen, 80€ wenn Sie dabei Fußgänger gefährden oder behindern.
Auf einem Behindertenparkplatz müssen Sie auch mit etwa 55€ Bußgeld rechnen, vorausgesetzt Sie haben natürlich keinen Behindertenausweis. Dasselbe gilt auch für das parken auf Ladestationen, wenn Sie kein E-Auto besitzen oder generell selbst wenn, dann Ihr E-Auto nicht laden. Auch Carsharing Parkplätze sind ausgewiesen und dürfen nur von Carsharing Autos benutzt werden. Auch hier werden in beiden Fällen etwa 55€ fällig.
Das parken vor Feuerwehrzufahrten, oder einem Hydranten (wird immer ausgewiesen mit einem absoluten Halteverbotsschild) kann dagegen bis 100€ kosten, je nach dem ob Sie einen Rettungseinsatz behindern oder nicht.
Auf ausgewiesenen Privatparkplätzen oder privaten Grundstücken müssen Sie mit etwa 15€-40€ rechnen.
Sollten Sie Ihr Auto über längere Tage an einem Ort stehen haben, kann es passieren, dass es abgeschleppt wird. Wieso? Weil eine Baustelle bevorsteht. Doch bevor eine Baustelle errichtet wird, wird 4 Tage vorher mittels eine Baustellenschild an den Parkplätze hingewiesen, dass in 4 Tagen das Auto entfernt werden muss. Daher ist es ratsam, alle 2 Tage ein Auge auf das Auto bzw. die Straße zu werfen.
Und zu guter letzt, absolutes Halteverbot. Absolutes Halteverbot heißt nicht umsonst absolutes Halteverbot. Hier darf nicht mal 3 Minuten gestanden werden, anders als beim eingeschränkten Halteverbot. Dasselbe Parkverbot gilt auch in zweiter Reihe sowie auf ausgewiesenen Sperrflächen. Hier müssen Sie ebenfalls mit etwa 55€ rechnen. Hier müssen Sie nicht zwangsweise abgeschleppt werden, es sei denn Sie gefährden oder behindern jemanden.
Achtung
Sollte ein Abschlepper für Sie angeordnet werden, Sie aber noch rechtzeitig in Ihr Auto steigen und wegfahren können, kommen trotzdem Kosten auf Sie zu. Auch wenn Sie wegfahren, müssen die Kosten für das abbrechen des Abschleppvorgangs beglichen werden. Da müssen Sie je nach dem etwa mit 100€-200€ rechnen. Zwar weniger als hätte man Sie tatsächlich abgeschleppt, dennoch ärgerlich.
Es kommt ganz darauf an, ob Sie am abschleppen Ihres Autos selber schuld sind, oder nicht. Bei selbstverschuldetem abschleppen müssen Sie die Kosten selber tragen, da niemand etwas dafür kann, außer Sie selber in diesem Fall. Darunter fallen meist die ganzen Falschparkervergehen. Bei einer Panne kommt es ganz darauf an. Sind Sie Teil der ADAC (Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.), können Sie sich unter vorher bestimmten Vertragsbedingungen kostenfrei abschleppen lassen. Auch einen KFZ-Schutzbrief können Sie mit Abschluss Ihrer KFZ-Versicherung hinzunehmen. Dieser sorgt dafür, dass man bei Pannen oder Unfällen vor Abschleppkosten befreit ist.
Bei selbstverschuldeten Unfällen müssen Sie die Abschleppkosten ebenfalls selbst tragen. Anders als bei nicht verschuldeten Unfällen. Dort erstattet Ihnen die gegnerische Versicherung die Abschleppkosten.
Nachdem Ihr Auto abgeschleppt wurde, steht es selbstverständlich nicht mehr an Ort und Stelle. Nun ist der Abschleppvorgang aber schon ein paar Stunden her und Sie gehen jetzt erst zum Auto. Aber das Auto ist weg. Wo wurde es hingebracht? In der Regel werden abgeschleppte Fahrzeuge an die zentrale Verwahrstelle Ihrer Stadt gebracht, in den seltensten Fällen wird Ihr Fahrzeug „umgeparkt“, an eine in der Nähe, nicht störende und legale Parkfläche, sodass Sie niemanden stören oder gefährden. Sie rufen dann im Service der zentralen Verwahrstelle an und fragen nach, wohin Ihr Auto abgeschleppt wurde.
3.1 Was kostet die Abholung aus der Verwahrstelle?
Sobald Sie wissen, wo sich Ihr Auto befindet, begeben Sie sich zur Abholung. Damit Sie Ihr Fahrzeug wieder mitnehmen dürfe, benötigen Sie entweder ein Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein, um nachweisen zu können, dass Ihnen das abgeschleppte Fahrzeug auch wirklich gehört. Es kommen einige Kosten auf Sie zu. Rechnen Sie mit etwa 200€-400€. Wofür? Zum einen für das abschleppen, dann noch Verwaltungsgebühren, Verwahrungsgebühren Ihres Autos, polizeiliches Handel, das Prüfen und Protokollieren möglicher Schäden und das ausfindig machen des Fahrzeughalters. All das Kostet. Auch je länger Ihr Fahrzeug auf der Verwahrstelle steht, desto teuerer wird es. Denn jeden Tag fallen Verwahrgebühren an, die anschließen bezahlt werden müssen. Nichts ist umsonst.
Eine berechtigte Frage. Sie können den Abschleppdienst rufen oder auch selber abschleppen, beides möglich, aber beides unterscheidet sich in den Kosten. Sind Sie nicht entsprechend versichert, wir abschleppen auf eigene Kosten teuer – etwa 300€. Keine unwesentliche Summe. Selber abschleppen ist daher kostengünstiger, aber auch hier sollte man wissen wie, andernfalls gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Zudem können weitere etwaige Schäden durch das selber abschleppen entstehen.
Nun, vorerst müssen Sie dafür sorgen, dass das Fahrzeug, welches Sie abschleppt, auch genannt „Zugfahrzeug“, schwerer und größer als das „abzuschleppende Fahrzeug“ ist. Ganz nach dem Motto, ein Smart kann keinen Großen Mercedes abschleppen. Andersherum ist das jedoch möglich.
Nun brauchen Sie entweder eine Abschleppstange oder ein Abschleppseil. Am Zugfahrzeug ist entweder hinten eine kleine Abdeckung, die ab muss und dort kann die Stange oder Seil eingehakt werden, oder unten am Auto, unter dem Kofferraum ist ein Haken wo ebenfalls eingehakt werden kann. Das abzuschleppende Fahrzeug muss vorne etwa auf der Höhe des Kennzeichens eine Abdeckung haben, wo die Stange oder das Seil ebenfalls eingehakt werden muss.
Jetzt kann die Fahrt losgehen. Wichtig ist zu beachten, dass das abzuschleppende Fahrzeug bei ausgeschaltetem Motor schwerer zu bedienen ist. Sprich Bremse und Lenkung sind schwergängiger als bei laufendem Motor. Hier wird ein wenig Kraft gefordert. Bevor Sie losfahren, schalten Sie auf jeden Fall (beide Autos) die Warnblinklichter an, um auf sich aufmerksam zu machen. Rechnen Sie damit, immer wieder überholt zu werden.
Wichtig
Achten Sie drauf, dass das Zugfahrzeug das Tempo angibt. Bremsen in diesem Fall ist sehr wichtig. Sollten Sie mit einem Abschleppseil abschleppen, ist es wichtig einiges zu beachten. Zwar sorgt das Zugfahrzeug, dass es nach vorne geht, aber das abzuschleppende Fahrzeug sollte den Bremsvorgang für beide Autos einleiten. Denn hier ist wichtig, dass Seil durchgehend gestrafft zu halten. Das abzuschleppende Fahrzeug bremst sozusagen das Zugfahrzeug aus. So entstehen keine unnötigen Ruckler und Schäden können vermieden werden. Ratsam ist es untereinander entweder vorher genauestens abzusprechen, oder dauerhaften Kontakt zu halten. Am besten per Freisprechanlage.
Auch die Kurven dürfen vom Zugfahrzeug nicht zu eng genommen werden.
Bei einer Abschleppstange ist das ganze dagegen einfacher. Durch die Stange entstehen keine Ruckler oder Schäden, da diese dauerhaft gestrafft ist. So muss der Fahrer des abzuschleppenden Fahrzeugs sich nur auf lenken und bremsen konzentrieren. Sollten Sie auf einer gängigen Straße unterwegs sein, so suchen Sie den schnellsten Weg nach Hause.
Sollten Sie auf den Autobahn abgeschleppt werden, so müssen Sie die nächste Ausfahrt nehmen, um einen Bußgeld zu entkommen.
Falls niemand Zeit hat, Ihnen am Abschleppvorgang behilflich zu sein, können Sie auch Ihren jüngeren Geschwistern, Kindern o.ä die die Möglichkeit geben, zu helfen. Denn um ein Auto abzuschleppen, braucht man keine Fahrerlaubnis, man muss lediglich mindesten 15 Jahre und im Stande sein, zu verstehen was und wo Gas und Bremse sind und wie diese funktionieren.
Die Kosten von Abschleppunternehmen zu Abschleppunternehmen sind unterschiedlich. Deshalb vergleichen Sie am besten die Preise in Ihrer Region um den günstigsten Anbieter herauszufiltern. Holen Sie sich 3-4 Angebote rein und wägen Sie ab. Abgesehen von den Abschleppkosten können auch noch Bußgelder dazu kommen. Dann wird das ganze etwas teurer. Deshalb fangen Sie schon beim abschleppen an möglichst gut zu sparen.
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