Schneller passiert als man denkt. Ob selbstverschuldet, durch eine kleine Unachtsamkeit, oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Nach dem ersten Schreck sollte man versuchen einen kühlen Kopf zu behalten und überlegt handeln. In diesem Artikel erfährst Du, was nach einem Unfall zu tun ist.
Zu den ersten Schritten gehört das Aufstellen eines Warndreiecks, das Anschalten des Warnblinkers sowie das Anziehen einer Warnweste. Hierdurch sichern Sie die Unfallstelle weitestgehend. Sollten Verletze aus dem Umfall hervorgehen, versorgen Sie diese im Anschluss. Alarmieren Sie die Rettungskräfte und leisten Sie, wenn Notwendig, erste Hilfe. Im Anschluss sollten Sie den Unfallort, Unfallhergang und die Schäden dokumentieren. Sollten Sie die Vermutung haben, dass der Unfallgegner unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Das Gleiche gilt für eine Fahrerflucht (Unfallflucht) oder bei Unklarheit bezüglich der Schuldfrage.
Unfallbericht Mustervorlage zum Download finden Sie hier.
Empfehlung: Ausdrucken und ins Fahrzeug legen
Sollten Sie einen Unfall verursacht haben, so ist die Regulierung des an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden abhängig von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages. Sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.
Den Schaden des Unfallgegners übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung. Nach einem Unfall sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden. So kann die Abwicklung schnellstmöglich vonstattengehen. Dies gilt gegebenenfalls auch für Ihren eigenen Schaden (Kaskoschaden), sodass hier eine Abstimmung mit der Versicherung schnellstmöglich durchgeführt wird.
Folgende Punkte sollten Ihnen klar sein, bzw. mit der Versicherung abgeklärt werden:
Was tun bei einem unverschuldeten Unfall? Bei einem unverschuldeten Unfall (sogenannten Haftpflichtschaden) übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche, Ihnen entstandenen, Kosten. Solange diese den „Bagatellschaden“ nicht übersteigen. Derzeit liegt dieser Wert unter 750 Euro.
Dazu zählen die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Kfz-Sachverständigen, Rechtsanwaltskosten, sowie Kosten für einen Mietwagen. Die Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrzeugs werden selbstverständlich ebenfalls übernommen. Aber Vorsicht, hierbei haben Sie als Geschädigter die Pflicht zur Schadensminderung. Genauer gesagt bedeutet dies, dass Sie keine unnötigen Kosten versuchen. Beispielsweise die Anmietung eines überteuerten Mietwagens.
Als Geschädigter haben Sie folgende Rechte und Ansprüche:
Die so für Sie entstandenen Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Sofern die Schadenssumme die Buchadelschadengrenze übersteigen und Sie Ihre Pflicht zur Schadensminderung berücksichtigen.
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