Wildtierunfall – KFZ Unfall mit Wildtier – Was tun?
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Inhaltsverzeichnis:

1. Was sind Wildtiere? Eine Definition
2. Wann spricht man von einem Wildschaden am Auto?
3. Was sind typische Wildschäden am Auto?
4. Was ist bei einem Wildunfall zu tun?
5. Kfz-Haftpflichtversicherung oder Teilkasko – wer ist zuständig einem Wildunfall?
6. Was zahlt die Versicherung bei Wildunfall?
7. Wildunfall: Benötige ich einen Gutachter?
8. Wildunfall – Warum Sie danach keiner Regelung ohne Kfz-Gutachter zustimmen sollten!
9. Wer bezahlt die Schäden durch Wildunfälle?
10. Was steht in einem Kfz Gutachten?
11. Was ist der Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag?
12. Wildschäden am stehenden Auto?
13. Wie kann ein Wildschaden vermieden werden?
14. Schwierige Fälle: Ausweichmanöver, Schaden an stehendem Auto & Co.
15. Mögliche Strafen bei Wildschäden
16. Nachweise erleichtern die Schadenregulierung
17. Überprüfen des eigenen Vertrags oft ratsam

 

Wildtierunfall

 

Ein Wildtierunfall mit Wildtierschaden ist keine Seltenheit im Straßenverkehr. Zu jedem Zeitpunkt kann ein Unfall mit einem Tier passieren. Dann gehen einem tausend Fragen durch den Kopf. Was muss man tun, wie geht man vor und wie läuft das mit der Versicherung und dem Gutachten? In diesem Blogbeitrag gehen wir diesen Fragen auf den Grund und klären Sie auf.
 

1. Was sind Wildtiere? Eine Definition

Unfälle mit einem Tier sind nicht automatisch ein Wildunfall. Nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) sind Wildtiere ausschließlich Landwirbeltier, die zur Jagd freigegeben wurden und auf die ein Jäger schießen kann. Es wird zwischen Federwild und Haarwild gemäß 2 BJagdG unterschieden. Kollisionen mit Haarwild sind die einzigen Wildunfälle im Sinne des Verkehrsrechts. Zum Haarwild zählen

  • Rehe und Hirsche
  • Wildschweine
  • Dammwild
  • Feldhasen und Wildkaninchen
  • Füchse und Dachse
  • Wildkatzen und Marder
  • Fischotter und Seehunde.

In Deutschland sind Rehe und Wildschweine die häufigsten Schadenverursacher im Wildbestand. Nach Hochrechnungen des Deutschen Jagdverbandes gab es in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Unfällen.

Keine Wildunfälle sind Schäden, die durch Kleintiere (z. B. Kaninchen, Hasen, Igel, Eichhörnchen usw.) verursacht werden. Auch Kollisionen mit Rindern, Pferden, oder auch Haustieren wie Katzen und Hunden fallen nicht unter die Kategorie Wildunfälle. 

 

2. Wann spricht man von einem Wildschaden am Auto?

Der Schaden am Fahrzeug muss durch einen Zusammenstoß mit einem Wildtier oder durch ein unvermeidbares Ausweichmanöver verursacht worden sein, um als Wildschaden anerkannt zu werden. Wichtig: Nur Unfälle mit Haarwild gelten als Wildschäden. Zum Haarwild zählen Rehe und Hirsche, Damwild, Schwarzwild und Füchse sowie Luchse. Wenn Sie mit dem Auto in Skandinavien sind und eine entsprechende Versicherung haben, gilt auch ein Unfall mit einem Elch als Wildschaden.

 

3. Was sind typische Wildschäden am Auto?

Wildunfälle verursachen die meisten Schäden an der Stoßstange, der Motorhaube und dem vorderen Kotflügel. Im Falle eines großen Wildtiers kann auch die Windschutzscheibe teilweise oder sogar vollständig zerstört werden. Die Türen und der Rahmen des Fahrzeugs können beschädigt werden, wenn das Wild in die Seite des Fahrzeugs läuft. Auch hier kann es zu Glasbruch kommen. Manchmal hinterlässt ein kleiner Zusammenstoß nur einen kleinen Kratzer. Auch wenn vermeintlich keine größeren Schäden am Auto durch die Kollision entstanden sind, sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem Fachmann überprüfen lassen. Die Lenkstange und die Spur könnten durch den Aufprall verbogen worden sein.

 

4. Was ist bei einem Wildunfall zu tun?

Eine Vollbremsung bei hoher Geschwindigkeit kann gefährlich sein. Sobald Sie Warnzeichen auf der Fahrbahn sehen, sollten Sie langsamer fahren und nach Wildtieren Ausschau halten. Auf diese Weise kann ein Wildunfall vermieden werden, bevor er passiert. Ein Zusammenstoß mit einem Wildtier kann jedoch auch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht immer verhindert werden. Die Begegnung mit einem Wildtier ist für einen Autofahrer immer überraschend. Die Tiere bleiben meistens im Schockzustand regungslos auf der Fahrbahn stehen. In der Regel reicht ein Hupsignal oder eine Lichthupe aus, um die Tiere zum Weitergehen zu bewegen. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie auf jeden Fall riskante Manöver, da dies in den meisten Fällen zu schlimmeren Unfällen führen kann. Versuchen Sie in der Fahrspur zu bleiben, indem Sie das Lenkrad mit beiden Händen festhalten und bremsen. Die Unfallstelle ist nach einem Zusammenstoß mit Warnblinklicht und einem Warndreieck abzusichern, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und zu schützen.

Nach einem Wildunfall ist dieser sofort zu melden. Rufen Sie die Polizei an und schildern den Wildunfall, geben Sie Ihren Standort an und bleiben an der Unfallstelle bis die Polizei eingetroffen ist. Die Polizei wird in der Regel den zuständigen Förster oder Jäger kontaktieren, Sie müssen hier nichts unternehmen. Vermeiden Sie unbedingt den Kontakt mit dem Wildtier, wenn Sie am Unfallort auf das Eintreffen der Rettungskräfte warten. Neben dem hohen Infektionsrisiko (z. B. Tollwut) stellen auch verletzte Tiere ein hohes Risiko dar. Auch wenn sie schwere Verletzungen haben, können Wildschweine gefährliche Gegner sein. Die Polizeibeamten nehmen den Unfallhergang auf, nachdem sie die Beweissicherung übernommen haben. Es ist wichtig, dass Blutspuren und/oder Tierhaare am Fahrzeug von der Polizei gesichtet und detailliert dokumentiert werden. Denn Ihre Versicherung benötigt Nachweise, dass der Schaden durch die Kollision mit einem Wildtier entstanden ist. Sie müssen den Polizeibericht und die Unfallbescheinigung des verantwortlichen Jägers bei Ihrer Kfz-Versicherung einreichen. Im Rahmen der Schadenregulierung werden in der Regel Zeugenaussagen und Fotos benötigt. Ihr Fahrzeug sollten Sie erst nach Rücksprache mit dem Versicherer oder nach der Begutachtung durch den Sachverständigen reinigen, da sonst wichtige Spuren beseitigt werden könnten.

5. Kfz-Haftpflichtversicherung oder Teilkasko – wer ist zuständig einem Wildunfall?

Bei einem Wildunfall ist für die Begleichung Ihres Schadens die Kaskoversicherung verantwortlich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für diese Art von Schäden nicht auf. Bei der Kaskoversicherung ist zwischen Teilkasko und Vollkasko zu unterscheiden. Entsteht bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier ein Schaden an Ihrem Fahrzeug, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten. Für die Übernahme der Reparaturkosten durch die Kfz-Versicherung sind der Polizeibericht sowie die Wildunfallbescheinigung erforderlich. In manchen Fällen stellt die Versicherung einen eigenen Gutachter, der den Schaden prüft. Diese Kosten werden ebenfalls von der Teilkaskoversicherung übernommen. Die Teilkasko kommt jedoch nicht für den Schaden auf, wenn nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Schaden am Fahrzeug auf den Zusammenstoß mit einem Wildtier zurückzuführen ist. Die Teilkasko kommt ebenfalls nicht für den Schaden auf, wenn z. B. ein Wildtier in ein parkendes Auto läuft. In diesen Fällen müssen Sie die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs selbst tragen. Dies gilt auch für selbstverschuldete Schäden, zum Beispiel durch überhöhte Geschwindigkeit oder eine riskante Fahrweise. Allerdings muss die Versicherungsgesellschaft einen Fahrfehler eindeutig nachweisen können, ansonsten ist die Ablehnung der Kostenübernahme nicht wirksam.

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, erfolgt eine Kostenübernahme in allen genannten Fällen und unabhängig von selbst verschuldeten Unfällen oder grober Fahrlässigkeit.

Werden im Zusammenhang mit dem Wildunfall Schäden an Dritten verursacht, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Darunter fallen zum Beispiel Schäden an Verkehrsschilder und Leitplanken. Auch Schäden, die einem anderen Autofahrer durch einen Zusammenstoß mit einem Wildtier oder durch ein Ausweichmanöver entstehen, werden von der Haftpflichtversicherung übernommen. Der betroffene Jäger hat allerdings keinen Anspruch auf Entschädigung für das angefahrene Tier, da Wildtiere in der Regel als herrenlos gelten und der Jäger aus rechtlicher Sicht keinen Schaden erlitten hat.

Der Wildschaden wirkt sich nur dann auf den Schadenfreiheitsrabatt der Kfz Versicherung aus, wenn die Haftpflichtversicherung und/oder die Vollkasko Leistungen erbracht hat. Diese Regulierung greift nicht bei der Teilkasko, da es hier keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Die Kaskoversicherung bietet neben Wildunfällen einen weitreichenden Schutz für das Fahrzeug. Die Teilkasko übernimmt unter anderem die Kosten bei Glasschäden durch Steinschlag, Marderbiss und Hagel- bzw. Sturmschäden. Die Vollkasko wiederum übernimmt auch Eigenschäden, wie z. B. Lackschaden am Heck durch Ausparken.

 

6. Was zahlt die Versicherung bei Wildunfall?

Die Versicherungsgesellschaften zahlen nach einem Wildschaden an Ihrem Auto maximal nur den Betrag, den Ihr Fahrzeug vor dem Schaden wert war. Um den tatsächlichen Wertschaden zu ermitteln, ist es ratsam ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen und diesen bei Ihrer Versicherung einzureichen. Bei einer Teilkaskoversicherung sollten Sie damit rechnen, dass Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen wird. Die Abschleppkosten werden übernommen, wenn das Auto nach einem Wildschaden stark beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig ist. Der Höchstbetrag, der in Ihrem Fall gedeckt ist, hängt vom aktuellen Fahrzeugwert und den Vereinbarungen mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Im Falle eines nachgewiesenen Totalschadens gilt der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs als Höchstbetrag. Möchten Sie nur eine Auszahlung des Betrags, den Schaden am Fahrzeug jedoch nicht beheben, so können einige Versicherer dies verweigern. Deshalb ist es ratsam Ihren Versicherer bei Vertragsabschluss zu fragen, ob eine entsprechende Klausel vereinbart wurde.

 

7. Wildunfall: Benötige ich einen Gutachter?

Das Risiko für einen Wildschaden ist im Frühjahr und im Herbst, vor allem in den Morgen und Abendstunden am höchsten. In der Brunftzeit findet ein reger Wildwechsel auf den Landstraßen statt, wodurch es häufiger zu Kollisionen mit Rotwild, Rehwild oder Wildschweinen kommt. Oftmals sind die Kfz Schäden nach einem Wildunfall groß und kostenintensiv.

HIER mehr zu KFZ-Sachrverständiger und KFZ-Gutachten

 

8. Wildunfall – Warum Sie danach keiner Regelung ohne Kfz-Gutachter zustimmen sollten!

Jedes Jahr ereignen sich auf deutschen Straßen viele Wildunfälle. Auch wenn die meisten Unfälle glimpflich ausgehen, sind die Kosten für die dadurch verursachten Schäden beträchtlich. Nachdem Sie in einen Wildunfall verwickelt waren, liegt Ihnen anschließend der Bericht von der Polizei sowie der Unfallbericht des Försters vor. Die von außen sichtbaren Schäden am Fahrzeug sind durch diese Berichte und Beweisfotos dokumentiert. Wenn Sie den durch das Wildtier entstandene Schaden vollumfänglich von Ihrer Kaskoversicherung erstattet bekommen möchten, sollten Sie ein Kfz-Gutachten von einem erfahrenen Sachverständigen erstellen lassen. Alle Fahrzeugteile werden durch einen Gutachter fachkundig auf durch das Wildtier entstandene Schäden untersucht und in einem Gutachten festgehalten. Bei einem Frontalzusammenstoß besteht die Möglichkeit, dass sich der Motorblock und tragende Teile Ihres Fahrzeugs durch den plötzlichen Aufprall mit dem Wild verformt haben. Je nach Wert des Fahrzeugs kann dies ein kostspieliger Schaden sein, der in Abhängigkeit zum Wert des Fahrzeugs zu einem Totalschaden führen kann.

 

9. Wer bezahlt die Schäden durch Wildunfälle?

Nur wer eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, erhält eine finanzielle Entschädigung. Bei der Teilkaskoversicherung werden Wildschäden je nach Vertrag anteilig, in voller Höhe oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernommen. Die Haftung für Wildschäden an Ihrem Fahrzeug ist nicht durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Gegebenenfalls werden Schäden, die durch den Zusammenstoß mit einem Wildtier bei Dritten entstanden sind, von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Haben Sie eine Vollkasko-Versicherung, besitzen Sie den optimalsten Schutz und Schadensübernahme nach einem Wildunfall. Beim Abschluss einer Versicherung sollten Sie die Leistungen bei Wildunfällen prüfen und den Anbieter wählen, der eine hohe Deckungssumme und damit eine sichere Leistung bietet.

Bei einem Wildunfall ist immer die Polizei zu verständigen, ansonsten ist keine Erstattung des Schadens bei Ihrer Versicherung möglich.

Verzichten Sie bis zum Termin auf die Autowäsche, denn Haare und Blut sind wichtige Kriterien für die äußere Begutachtung und die Prüfung von Folgeschäden.

 

10. Was steht in einem Kfz Gutachten?

Die Aufgabe des Gutachters ist eine detaillierte Dokumentation des Schaden mit Beweisbildern zu erstellen. Das Fahrzeug wird fachkundig geprüft und die Schäden werden beschrieben. Dabei werden die Schäden differenziert in solche, die durch den Unfall entstanden sind und solche, die schon vor dem Unfall vorhanden waren. Bei einem durch Wild verursachten Schaden am Auto stehen die unmittelbar von der Kollision betroffenen Bereiche im Mittelpunkt der Begutachtung. Der Sachverständige prüft zudem, ob es durch den Wildunfall zu einer Spurverschiebung oder anderen technischen Mängeln am Fahrzeug gekommen ist. Die sichtbaren Unfallschäden stellen oft nur einen kleinen Teil des eigentlichen Wildschadens dar. Der Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall sowie die Kosten der notwendigen Reparaturen werden durch den Gutachter ermittelt. Bei einem Totalschaden werden Wiederbeschaffungswert und Restwert festgestellt.

Das Gutachten dient als Beweismittel und wird von der Versicherung benötigt, wenn Sie Ihren Schaden vor Gericht einklagen müssen, weil der Versicherer nicht oder nicht in vollem Umfang für die Kosten aufkommt.

HIER mehr zu einem PKW-Gutachten

 

11. Was ist der Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag, der von einer Werkstatt nach einer kurzen Inspektion erstellt wird, ist nicht so zeitaufwändig und detailliert wie ein Gutachten durch einen Sachverständigen. In einem Kostenvoranschlag können oft nur von außen sichtbare Schäden berücksichtigt werden. Viele Schäden an Fahrzeugen nach einem Unfall sind erst nach sorgfältiger Begutachtung zu erkennen. Manchmal ist die Reparaturrechnung teurer als der Kostenvoranschlag. Oft weigert sich dann die Versicherung, den vollen Betrag für die Reparatur zu übernehmen. Wenn Sie diesen Ärger vermeiden wollen, sollten Sie darauf bestehen, dass ein Kfz-Gutachter einbezogen wird.

 

12. Wildschäden am stehenden Auto?

Wildschäden an stehenden Fahrzeugen sind sehr selten, aber nicht auszuschließen. Bei einer Teilkaskoversicherung besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie z. B. auf einem Rastplatz an einer Landstraße parken und ein Wildtier gegen Ihr Fahrzeug läuft. Für einen Schadensanspruch ist es notwendig, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls in Bewegung ist. Die Vollkaskoversicherung hingegen, kommt für Wildschäden am Auto auf, auch wenn es auf einem Parkplatz, einer Raststätte oder an einer Ampel abgestellt ist.

 

13. Wie kann ein Wildschaden vermieden werden?

Vorausschauendes Fahren ist die beste Möglichkeit Wildschäden im Straßenverkehr zu vermeiden. Ihre Chancen eine Kollision zu vermeiden steigen, wenn Sie das Tier frühzeitig sehen. Das Risiko ist zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten erhöht:

  • Brunftzeit (unterscheidet sich je nach Tierart)
  • Frühling und Herbst (aufgrund der aktiveren Futtersuche)
  • Morgen und Abenddämmerung, Nacht

Das Risiko von Wildunfällen erhöht sich in Waldgebieten oder in der Nähe von Feldern. Hier werden Sie in der Regel durch Warnschilder auf die Gefahr hingewiesen. Auf diesen markierten Strecken ist es wichtig angemessen zu fahren, sodass Sie bei schnell reagieren können. Nach der Empfehlung des ADAC wird auf risikoreichen Landstraßen eine Geschwindigkeit von 80 km/h empfohlen. Wer einen Auffahrunfall durch ein plötzliches Bremsmanöver vermeiden will, sollte zudem den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern. Wenn Sie ein Wildtiere am Straßenrand oder auf der Fahrbahn sichten, sollten Sie kontrolliert und vorsichtig abbremsen, reagieren Sie auf keinen Fall panisch und hektisch. Durch die Scheinwerfer des Fahrzeugs können Tiere wie hypnotisiert auf der Fahrbahn stehen bleiben. Schalten Sie daher Ihr Licht aus und betätigen Sie die Hupe. Durch das laute Geräusch der Hupe reagiert das Tier auf mit Flucht. Auch wenn Sie aus größerer Entfernung ein Reh über die Fahrbahn laufen sehen, ist die Gefahr noch lange nicht vorbei. Rehe sind zum Beispiel oft in einem Rudel unterwegs, also nehmen Sie am besten den Fuß vom Gas und seien Sie bereit zu bremsen.

 

14. Schwierige Fälle: Ausweichmanöver, Schaden an stehendem Auto & Co.

Für die Kostenübernahme durch die Teilkasko ist es unerheblich, ob der Schaden durch den Zusammenstoß mit dem Tier oder durch ein Ausweichmanöver verursacht wurde. Bei einem Schaden durch ein Ausweichmanöver sind Sie jedoch in der Pflicht zu beweisen, dass Sie einem großen Tier ausgewichen sind. Dies stellt sich natürlich ohne eine Kollision mit einem Tier sehr schwierig dar. Ein Ausweichmanöver zur Vermeidung einer Kollision mit einem kleinen Tier wie einem Feldhasen ist ebenfalls schwer nachzuweisen. Versicherungen argumentieren oft damit, dass ein Zusammenstoß in diesem Fall zu einem geringeren Schaden geführt hätte, als der entstandene Schaden durch ein Ausweichmanöver. Ist kein Wildtier der Grund für die Kollision oder für das Ausweichmanöver, sondern eine Kuh, ein Hund oder ein Schaf, so fällt dies in der Regel nicht unter die Kategorie der Wildschäden. Es gibt aber auch Versicherer, die den Versicherungsschutz auch auf andere Tierarten ausweiten. Prüfen Sie dies am besten vor Vertragsabschluss, es können auch erweiterte Klauseln gegen eine zusätzliche Gebühr mit in den Vertrag aufgenommen werden.

In der Regel übernimmt die Teilkasko jedoch ausschließlich Wildschäden, und auch nur solche, die an einem Fahrzeug in Bewegung entstanden sind. Es handelt sich demnach nicht um einen Wildschaden, wenn z. B. ein Wildschwein Ihr geparktes Fahrzeug beschädigt. Die Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt in solch einem Fall die Schadenübernahme.

Durch das starke Abbremsen zur Vermeidung einer Kollision mit einem Tier besteht die Gefahr eines Auffahrunfalls. Im deutschen Verkehrsrecht ist festgelegt, dass bei einem Auffahrunfall der auffahrende Verkehrsteilnehmer die Hauptschuld trägt. Bei einem Auffahrunfall wird nämlich davon ausgegangen, dass der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering war. Bremst ein vorausfahrendes Fahrzeug für ein kleines Wildtier wie z. B. einen Feldhasen oder ein Eichhörnchen, trägt er möglicherweise eine Mitschuld an einem Auffahrunfall. Dies wird damit begründet, dass er nicht ausreichend auf nachfolgende Fahrzeuge geachtet und somit die Verkehrssicherheit nicht im Blick gehabt.

 

15. Mögliche Strafen bei Wildschäden

Es handelt sich nicht um Fahrerflucht, wenn Sie nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier den Unfallort verlassen. In den meisten Bundesländern gibt es jedoch eine Meldepflicht, die in den Landesjagdgesetzen festgelegt ist. Kommt man der Meldepflicht nach einem Wildunfall nicht nach, kann dies mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Unabhängig von der Größe des Tieres kann das Entfernen des Tieres von der Unfallstelle als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden. Im Falle einer Anzeige können Bußgelder zwischen 5.000 und 50.000 Euro verhängt werden. Es ist nicht erlaubt, das Tier mitzunehmen, dies stellt den Tatbestand der Wilderei dar.

 

16. Nachweise erleichtern die Schadenregulierung

Nach einem Wildunfall ist dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. In Notfällen ist die Schadenhotline der Versicherungsgesellschaften immer erreichbar. Der Schaden kann jederzeit erfolgen. Es ist also kein Problem, wenn sich der Unfall in der Nacht oder am frühen Morgen ereignet. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte auf jeder Reise eine „Schaden-Visitenkarte“ mitgeführt werden, auf der alle Notrufnummern und die Versicherungsnummer vermerkt sind.

Nach einem Wildunfall ist dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. In Notfällen ist die Schadenhotline der Versicherungsgesellschaften immer erreichbar. Der Schaden kann jederzeit erfolgen. Es ist also kein Problem, wenn sich der Unfall in der Nacht oder am frühen Morgen ereignet. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte auf jeder Reise eine „Schaden-Visitenkarte“ mitgeführt werden, auf der alle Notrufnummern und die Versicherungsnummer vermerkt sind.

HIER mehr zur Schadenabwicklung 

HIER mehr zur Unfallschadenregulierung 

 

17. Überprüfung des eigenen Vertrags oft ratsam

Die Selbstbeteiligung stellt ein variables Merkmal beim Abschluss einer Versicherung dar. Sie beträgt je nach Tarif zwischen 0 Euro und 500 Euro und kann vom Versicherten selbst bestimmt werden. Die Selbstbeteiligung reduziert die Auszahlung im Schadensfall, sorgt aber für eine niedrigere Prämie bei der Versicherung. Im Falle einer Reparatur in der Werkstatt wird der Endbetrag in der Regel direkt mit der Werkstatt abgerechnet, da häufig die Variante der Reparaturkostenübernahme gewählt wird. Der Restbetrag (Selbstbeteiligung) ist vom Versicherten zu zahlen.