Gesetze im Straßenverkehr sind wichtig zu achten und beachten. Die Auswirkungen von Gesetzen auf den Verursacher bei einem Autounfall ist ein wichtiges Thema, alles rundum Straftaten im Straßenverkehr sowie der Ablauf, Schmerzensgeld und Körperverletzung werden in diesem Blogbeitrag behandelt.
Verkehrsunfälle passieren, darunter Blechschäden und Personenschäden. Jedoch kann es dazu kommen, dass bei einem Verkehrsunfall auch Straftaten begangen werden. Darunter Alkohol oder Drogen am Steuer, fahrlässige Körperverletzung, Fahrerflucht oder sogar das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Solche Straftaten im Straßenverkehr sind keine Seltenheit. In diesem Blog gehen wir auf die genannten Punkte ein, erläutern diese und geben Ihnen Tipps, wie Sie mit und bei folgenden Situationen richtig umgehen.
Kurz gesagt, fahrlässiges Fahren birgt Gefahren. Wer beispielsweise zu schnell fährt, oder eine rote Ampel ignoriert, dabei einen Unfall begeht und Personen schädigt, begeht eine Straftat im Straßenverkehr, bzw. macht sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar. In den meisten Verkehrsunfällen ist von einer fahrlässigen Körperverletzung auszugehen, da es bei „normalem und sich an Regeln haltende Fahrweise“ theoretisch zu keinen Unfällen kommen kann. Der Verursacher der fahrlässigen Körperverletzung muss auch dann mit einer Anzeige rechnen, selbst wenn das Unfallopfer keine Anzeige erstattet. Eine fahrlässige Körperverletzung ist eine Ordnungswidrigkeit in der Straßenverkehrsordnung.
Rein rechtlich wird die fahrlässige Körperverletzung folgendermaßen definiert: „Rechtliche Grundlagen rund um die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr. § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) hält fest: Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist es jedoch nicht getan. Hinzu kann noch ein Fahrverbot kommen, sowie Punkte in Flensburg.
Es kommt ganz darauf an, wie die Verkehrsstraftat geahndet wird. Je nach Ahndung fallen auch dementsprechend Punkte an.
Fahrlässige Körperverletzung ohne Entzug der Fahrerlaubnis = 0 Punkte
oder fahrlässige Körperverletzung mit Entzug der Fahrerlaubnis von 1-3 Monate = 2 Punkte
oder fahrlässige Körperverletzung mit Entzug der Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit = 3 Punkte
5. Erhalte ich ein Fahrverbot nach einer fahrlässige Körperverletzung?
Hier zitieren wir das Deutsche Gesetz nach § 44 StGB und § 69 StGB.
§ 44 StGB hält fest:
Weiterhin bestimmt § 69 StGB
„WIRD JEMAND WEGEN EINER RECHTSWIDRIGEN TAT, DIE ER BEI ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM FÜHREN EINES KRAFTFAHRZEUGS ODER UNTER VERLETZUNG DER PFLICHTEN EINES KRAFTFAHRZEUGFÜHRERS BEGANGEN HAT, VERURTEILT ODER NUR DESHALB NICHT VERURTEILT, WEIL SEINE SCHULDUNFÄHIGKEIT ERWIESEN ODER NICHT AUSZUSCHLIESSEN IST, SO ENTZIEHT IHM DAS GERICHT DIE FAHRERLAUBNIS, WENN SICH AUS DER TAT ERGIBT, DASS ER ZUM FÜHREN VON KRAFTFAHRZEUGEN UNGEEIGNET IST
Nach einem Verkehrsunfall sollten im Datenabtausch folgende Informationen ausgetauscht werden: Name, Anschrift, Fahrzeugdaten (Fahrzeugtyp sowie Kennzeichen) und die Haftpflichtversicherung. Viele Versicherungen geben auch kleine Karten mit, welche Sie im Auto verstauen können, wo alle nötigen Informationen, die der Unfallgegner braucht, draufstehen. Auch der Fahrzeugschein (wenn vorhanden) sowie der Führerschein müssen auf Anfrage gezeigt werden.
Sie haben einen Unfall verursacht und sind einfach weitergefahren. Diese simple Erklärung ist eine Unfall- bzw. Fahrerflucht. Nach einem Verkehrsunfall sind sie verpflichtet, Daten mit dem Geschädigten auszutauschen. Tun Sie dies nicht, haben Sie laut dem deutschen Recht Straftaten im Straßenverkehr begangen:
„§ 142 Strafgesetzbuch (StGB) unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
Sollte der Verursacher den Schaden zu spät bemerkt haben und damit eine Fahrerflucht begangen haben, ist der einzige Ausweg eine Selbstanzeige. Vor Gericht wird dies stark mit berücksichtigt, ob ein Verfahren oder Ordnungswidrigkeit eingeleitet wird. Aber auch eine Fahrerflucht kann verjähren, da diese Straftaten im Straßenverkehr sind. Dies dauert etwa 10 Jahre.
Jedoch kann es auch dazu kommen, dass Sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Bei kleineren, harmloseren, eher oberflächlichen Verletzungen, wird kein Schmerzensgeld gezahlt. Sollte eine bekannte oder verwandte Person bei einem Unfall sterben, so erhalten Sie ebenfalls kein Schmerzensgeld. Hier hat man die Option auf einen Schockschaden, denn man bei einem plötzlichen Unfalltod erleidet. Hier kann das Gericht nur bedingt und beeinträchtigt Schmerzensgeld zahlen. Sollte es dazu kommen, dass ein Kind unter 10 Jahren ein KFZ führt und dabei einen Unfall verursacht, wird auch hier kein Schmerzensgeld gezahlt.
Bei einem Autounfall kommt es ganz darauf an, wie und wer Schmerzensgeld erhält. Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten und damit Geschädigter, so übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Schmerzensgeld. Sind aber beide an einem Verkehrsunfall schuld, so wird anhand eines Mithaftungsanteil das Schmerzensgeld für beide betroffenen berechnet.
Bei einem Verkehrsunfall entstehen Schäden, sowohl am Fahrzeug als auch an Personen. Nun ist aber nicht eindeutig, wer Schuld am ganzen Geschehen hat, vor allem wenn mehrere Verkehrsteilnehmer am Unfall beteiligt sind. Wenn die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall nicht klar ist, wird anhand eines Mithaftungsanteil berechnet, wie hoch die Quote jedes einzelnen am Unfall beteiligten Personen am Gesamtschaden verantwortlich ist bzw. wie viel er vom Gesamtschaden übernehmen muss. Hier kommt es auf den prozentualen Anteil der Mithaftung an, nicht auf die Schadenhöhe.
Haftungsquote 25/75 – Sollte ein Verkehrsunfall entstehen und Ihr Auto war mit beteiligt, da es beispielsweise verbotswidrig geparkt wurde und somit eine Gefahr war, trifft Sie eine Teilschuld. Hier beträgt die Mithaftungsquote in diesem Fall 25% (Je nach Schwere des Verstoßes auch mal niedriger oder höher). Heißt also, dass die Versicherung alle bei Ihnen entstandenen Schäden in Höhe von 75% übernimmt und 25% des Gegners.
Haftungsquote 50/50 – Sollten beide gleichermaßen Schuld an einem Unfall haben, so wird nach 50/50 abgerechnet. Die Mithaftung für beide Fahrer beträgt 50%. Die Versicherungen übernehmen jeweils 50% der Schadenhöhe des Gegners.
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie eine sogenannte Schmerzensgeldforderung an die gegnerische Haftpflichtversicherung einreichen mit konkreten Angaben und Begründungen. In dieser Schmerzensgeldforderungen darf auch die Fristzahlung nicht fehlen. Diese Art der Schmerzensgeldforderung ist die einfachste und für Sie am unkompliziertesten, da dies alles außergerichtlich stattfindet und man einfach zu einer Einigung kommt.
Sollte sich die gegnerische Haftpflichtversicherung quer stellen, kann und sollte dieses Prozess vor Gericht gehen. Sie klagen also das Schmerzensgeld ein. Diese Schmerzensgeldklage wird dann vor einem Zivilgericht verhandelt. Gerade hier sollten Sie sich einen KFZ-Verkehrsrechtsanwalt zur Seite nehmen, um höhere Chance vor Gericht zu haben.
Um sicher zu gehen empfhlen wir Ihnen mit einen Rechtswanwalt zu sprechen, die Erstberatung ist kostenlos: Finden Sie jetzt den passenden Anwalt in ihrere nähe.
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