Leasing ist eine relativ simple Sache. Ein Leasinggeber ist jemand, der ein Fahrzeug einem Leasingnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung gibt. Dabei gibt es viele verschiedene Konditionen und monatliche Leasingraten. Der Leasingnehmer zahlt also jeden Monat eine bestimmte Summe für das Fahrzeug. Das Fahrzeug jedoch übergeht nicht in den Besitz vom Leasingnehmer, sondern diese leiht dieses Fahrzeug lediglich nur. Sprich nach Ablauf des vertraglich festgehaltenen Zeitraums muss das Fahrzeug an den Leasinggeber wieder zurückgegeben werden. Hier wird dann nach Rückgabe das Fahrzeug auf Mängel und Beschädigungen geprüft. Optional können Sie auch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums ein anderes Modell weiter leasen.
Hier ist es ratsam, ein neutrales Leasinggutachten durch einen unabhängigen KFZ Sachverständigen durchführen zu lassen. Denn oftmals fangen hier die Probleme an. Auf einmal müssen Sie hohe Summen zahlen und wissen gar nicht, wie diese zustande gekommen und ob diese überhaupt gerechtfertigt sind. Sie werden mit vielen Formularen und Begriffen konfrontiert. Da kann es schnell passieren, dass Verwirrung und Komplikationen entstehen.
Es ist nicht unüblich, dass nach Abgabe eines Leasingfahrzeugs der Händler oder die Leasinggesellschaft nicht zufrieden mit dem Zustand des Fahrzeugs ist. Sollte das Fahrzeug nicht den normalen Abnutzungen entsprechen, so wird eine Erstattung vom Kunden verlangt. Hier können Summen teilweise in den vierstelligen Bereich schießen.
Um die Abnutzung professionell zu beurteilen, kann vorab ein neutrales Leasing-Gutachten von einem unabhängigen professionellen KFZ-Sachverständiger in Auftrag gegeben werden. Ein Leasing-Gutachten sollte von einem KFZ-Sachverständiger neutral und objektiv erstellt werden. Die Gestaltung eines transparenten und für alle Seiten nachvollziehbaren Gutachtens muss bei der Rückgabe des Fahrzeugs gegeben sein. Dieses Leasinggutachten gibt Aufschluss darüber, ob es sich bei der Abnutzung um Schäden handelt, die eine Zuzahlung erfordern, oder ob es sich lediglich um Gebrauchsspuren handelt, die mit der Zahlung der Leasingraten abgegolten sind.
Von daher ist ein Leasinggutachten nicht nur sinnvoll für Sie, sondern auch dringend ratsam. So vermeiden Sie unnötigen Streit zwischen Ihnen und der Leasinggesellschaft.
Nach Beendigung des Leasingvertrags wird das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Anschließend wird das Fahrzeug begutachtet und man erhält ein Fahrzeugrückgabeprotokoll. Sollte man das Fahrzeugrückgabeprotokoll nicht erhalten, so sollte man es erstellen bzw. einfordern lassen.
Zu einem Fahrzeugrückgabeprotokoll gehören:
Das Fahrzeugrückgabeprotokoll wird häufig von einem Mitarbeiter der Leasinggesellschaft erstellt. Diese Person ist kein KFZ-Sachverständiger oder gehört zu einer Organisation. Das Fahrzeugrückgabeprotokoll dient dem Nachweis, ob wichtige Dokumente und Zubehörteile an die Leasinggesellschaft übergeben wurden. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird auch das genau Datum der Fahrzeugrückgabe an die Leasinggesellschaft dokumentiert.
Dadurch, dass ein Mitarbeiter der Leasinggesellschaft kein KFZ-Sachverständiger ist, können genau die oben genannten Probleme auftreten. Daher ist das hinzuziehen eines unabhängigen KFZ-Sachverständiger vor der Abgabe eines Leasingfahrzeugs immer ratsam.
4. Leasingrückgabeprotokoll – Was ist das?
Ein Leasingrückgabeprotokoll ist ein Überblick des Minderwertgutachten. Dieses Leasingrückgabeprotokoll erhalten alle drei Parteien. Der Leasingnehmer, die Leasinggesellschaft und der Händler. Die wichtigsten Vertrags- und Rückgabedaten sowie allgemeine Informationen des Leasingnehmers und des rücknehmenden Händlers werden in das Rücknahmeprotokoll aufgenommen. Wann und in welchem Zustand der Leasingnehmer das Auto zurückgegeben hat, geht aus dem Leasingrückgabeprotokoll hervor. Es ist der Beweis für alle Mängel und Schäden, die der Leasinggeber beanstanden möchte.
Begriffe wie „Rücknahmegutachten“, „Zustandsbericht/ Minderwertgutachten-Leasing“, Mängelprotokoll oder Leasinggutachten tauchen oft auf. Lassen Sie sich aber nicht täuschen. Ob der TÜV, die Dekra oder KFZ-Sachverständige die Gutachten erstellen. Letztendlich bedeuten diese Begriffe alle ein und dasselbe.
5. Fazit
Ein Leasing ist gut und praktisch, Sie leihen sich gemütlich ein Fahrzeug, geben es nach Vertragsablauf ab und haben kein Besitz mehr, um welches Sie sich kümmern müssen. Wenn ein Leasing etwas für Sie ist, dann nur zu. Vor Abgabe jedoch müssen Sie wissen, was eventuell auf Sie zukommen kann. Daher ist es dringend ratsam, ein solches Leasinggutachten von einem professionellen unabhängigen KFZ-Gutachter vorab begutachten zu lassen. So können Sie im Zweifelsfall der Leasinggesellschaft oder dem Händler dieses Gutachten vorlegen. Sollte das ganze vor Gericht gehen, so haben Sie auch hier ein KFZ Gutachten vorab erstellen lassen, welches Ihnen im Rechtsstreit als Beweis dient. Damit sparen Sie sich enorm viel Zeit, Stress und Kopfschmerzen.
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