KFZ Verkehrsrechtsanwalt – Strafrecht nach Unfall
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Inhaltsverzeichnis:

1. Brauche ich einen KFZ Verkehrsrechtsanwalt?
2. Welche Straftaten gibt es im Verkehr?
3. Muss ich meinen KFZ Verkehrsrechtsanwalt selber zahlen?
4. Welche Rechte habe ich? 
5. Nicht plaudern!

 

KFZ Verkehrsrechtsanwalt 

 
Verkehrsrechtsanwälte sind eine große Unterstützung, teilweise sogar undenkbar, wenn ein Fall vor Gericht geht. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die wichtigsten Fragen rundum einen KFZ Verkehrsrechtsanwalt und seine wichtige Rolle im Verkehrsrecht.
 

 

1. Brauche ich einen KFZ Verkehrsrechtsanwalt?

In Verkehrsstrafsachen wird ein Verkehrsanwalt benötigt, der bei der Verteidigung hilft. Auch wenn Sie meinen, genug Kenntnisse im Strafrechts und im Strafprozessrechts zu besitzen, ist das hinzuziehen eines qualifizierten KFZ-Verkehrsanwalt sehr ratsam. Wird im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall eine Strafanzeige erstattet, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Haftungsfragen aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Konsequenzen. Auch verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis sind zu berücksichtigen. Die ersten Schritte der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Anklage entscheiden oft über den Ausgang.

Anfängliche Fehler können nicht korrigiert werden. Nur ein qualifizierter KFZ-Verkehrsanwalt kann das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde und der Versicherung beeinflussen. Ein Verkehrsanwalt ist versiert in versicherungsrechtlichen Fragen. Darunter z.B Trunkenheitsfahrten oder der Verweigerung des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit.

Also es ist definitiv ratsam, einen KFZ Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen. Damit sind Sie rechtlich bessere Chancen habe und Folgeprobleme meiden. Gerade wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen und dementsprechend keine Anwaltskosten haben, ist ein rechtlicher Beistand nicht wegzudenken.

HIER mehr zu einem KFZ Verkehrsrechtsanwalt nach einem Unfall 

 

2. Welche Straftaten gibt es im Verkehr?

Die üblichen Straftaten im Verkehr sind Drogen und Alkohol am Steuer, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdungen. Wer unter Drogen und Alkoholeinfluss fährt, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig, macht sich Strafbar. Eine Führerscheinentzug und eine anstehende MPU sind die Folgen.

Bei Unfallflucht machen Sie sich ebenfalls strafbar. Wer einen Unfall begeht, ohne seine Personalien zu hinterlassen, muss mit einer Strafe rechnen, wenn dies rauskommt. Hier können Sie einen Anwalt hinzuschalten. Dieser entscheidet dann, ob Sie lieber vollständig schweigen sollten oder ob eine nachträgliche Meldung hier noch zur Vermeidung der Strafbarkeit führen könnte.

Bei Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdungen oder fahrlässiger Tötung ist ein Anwalt insofern hilfreich, da er den Unfallhergang gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen rekonstruieren und ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten aufdecken kann.

Sollten Sie einer dieser Straftaten begehen, so ist das hinzuziehen eines Anwalts auf lange Sicht günstiger, als die oben genannten Strafen zu zahlen.

3. Muss ich meinen KFZ Verkehrsrechtsanwalt selber zahlen?

Es kommt ganz darauf an, ob Sie an dem Verkehrsunfall eine Schuld, Teilschuld oder Unschuld tragen. Bei der Unschuld werden jegliche Kosten vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Versicherung übernommen. Dazu zählen auch eventuelle Anwalts- und Prozesskosten. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung kommt also für die gesamten Kosten auf. Dazu gehören auch Schäden sowie die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug, sowie der KFZ-Sachverständiger. Die Versicherung muss Sie so entschädigen, als wäre der Unfall nie passiert.
Anders verhält es sich, wenn Sie Schuld oder eine Teilschuld am Unfall tragen. Da fallen Kosten an, die auch Sie mitunter tragen müssen.

4. Welche Rechte habe ich?

Sollten Sie von der Polizei wegen des Unfalls vorgeladen werden, so entscheiden Sie selber, ob Sie erscheinen, oder nicht. Denn einer Vorladung der Polizei ist nicht zu folgen. Lediglich der der Staatsanwaltschaft und der des Richters. Wie schon erwähnt, haben Sie auch das Recht zu schweigen der Polizei gegenüber. Alles was Sie angeben brauchen sind lediglich Ihre Personalien. Denn wenn Sie schweigen in Bezug auf den Unfall, kann Ihnen auch nichts vorgeworfen werden, so können Sie sowohl Strafverfahren als auch Bußgelder meiden, da nachteilige Schlüsse nicht gezogen werden können. Keine Sorgen, wenn Sie schweigen und einen Anwalt hinzuziehen. Der Anwalt hat Akteneinsicht und wird schon wissen, worum es geht und was getan werden muss.

5. Nicht plaudern!

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall hineingeraten, ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Jedoch sollten Sie vor der Polizei keinerlei Aussagen zum Unfall und dem Unfallhergang tätige, da alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet. Lassen Sie sich am Unfallort nicht zu einem Schuldbekenntnis drängen bzw. überreden.

Sie sollten sich auf jeden Fall einen KFZ Verkehrsrechtsanwalt zur Seite nehmen. Ohne Ihren Anwalt sollten Sie nichts sagen, denn Sie haben das Recht, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen.

Die Polizei sollte Sie in dieser Hinsicht belehren, sowie sich ernsthaft bemühen, einen Strafverteidiger zu finden, wenn Sie vor Beginn des Verhörs rechtlichen Beistand wünschen. Wenn die Beamten nicht handeln, können Ihre Angaben verweigert werden.

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