Leihwagen – Nach Unfall – Habe ich ein Recht drauf?
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Inhaltsverzeichnis:

1. Leihwagen – Habe ich einen Anspruch nach einem Unfall?
1.1 Die Geringfügigkeitsgrenze bei einem Leihwagen
2. Wie lange darf ich mit dem Leihwagen fahren?
3. Kann ich sparen, wenn ich eine Klasse niedriger nehme?
4. Muss ich die Kosten des Leihwagens erst einmal selber tragen?
5. Wie teuer dürfen Leihwagens maximal sein?
6. Ich habe einen Zweitwagen – Kriege ich trotzdem einen Leihwagen?
7. Ich möchte mir den Leihwagen auszahlen lassen – Geht das?
8. Achten Sie darauf, bevor Sie einen Leihwagen mieten
9. Gewerblich genutzte Autos – Haben diese auch einen Anspruch auf einen Leihwagen?

 

Leihwagen – Nach Unfall

Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten, benötigen einen Leihwagen, weil Ihr Auto für längere Zeit in die Werkstatt muss, oder noch schlimmer, es liegt ein Totalschaden vor? Das ist ziemlich ärgerlich, vor allem wenn Sie einen hohen Fahrbedarf haben. Die Werkstattzeit Ihres Autos muss überbrückt werden? Wenn ja, wie läuft die gesamte Abwicklung ab, wie hoch sind die Kosten, wer übernimmt diese und was müssen Sie wissen und beachten?

 

 

1. Leihwagen – Habe ich einen Anspruch nach einem Unfall?

Anspruch auf einen Leihwagen hat der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Schadenregulierung und muss Ihnen auch einen Leihwagen zur Verfügung stellen. Diese Option besteht aber nur dann, wenn Ihr KFZ für einen längeren Zeitraum in die Werkstatt muss und dementsprechend nicht benutzt werden kann. Sie kriegen nach dem Gutachten auch die Möglichkeit, 2-3 Tage über Ihre Vorgehensweise nachzudenken. Schon hier steht Ihnen ein Leihwagen rechtlich zu. Wichtig ist zu beachten, dass Sie nur einen Leihwagen erhalten, wenn Sie auch wirklich tagtäglich darauf angewiesen sind und dementsprechend einen hohen Fahrbedarf haben. Hier spricht man von etwa 30 Kilometer täglich. Alles darunter wird ein Leihwagen nicht in Frage kommen, da dies bedeutet, man sei nicht auf ein Wagen angewiesen

Das einholen eines Leihwagens ist Ihre Aufgabe, da müssen Sie sich selber drum kümmern. In vorkommenden Fällen kann es auch sein, dass die Werkstatt, wo Sie Ihr Wagen abgeben, ein freies Fahrzeug für Sie hat. Verlassen Sie sich aber nicht drauf.

1.1 Die Geringfügigkeitsgrenze bei einem Leihwagen

In Einzelfällen haben Sie auch die Möglichkeit, einen Leihwagen zu bekommen, auch wenn Sie unter der Geringfügigkeitsgrenze von mindestens 30 Kilometern täglich sind. Klären Sie dies am bestens mit Ihrem KFZ-Gutachter vorher ab, bevor Sie weitere Schritte bezüglich des Leihwagens einleiten.

2. Wie lange darf ich mit dem Leihwagen fahren?

Sie dürfen einen Leihwagen so lange nutzen, bis Ihr KFZ wieder instand gesetzt wurde. Doch auch hier gilt einiges zu beachten. Wenn Sie sich ein neues KFZ beschaffen müssen, aufgrund eines Totalschadens, werden Ihnen hier die gesamten Kosten übernommen. Sollten Sie sich privat von Freunden, Familie oder Unbekannten ein Fahrzeug kaufen, so werden Ihnen tatsächlich nur 50% der gesamten Kosten erstattet. Beachten Sie auf jeden Fall bei leihen eines Leihwagens, dass die Klasse dieselbe ist, wie die Ihres KFZ´s. Sollten Sie eine Luxusklasse gefahren sein, so leihen Sie auch eine Luxusklasse. Sollten Sie aber eine Kompaktklasse gefahren sein, leihen sich aber eine Luxusklasse, so kann die Versicherung bis zu etwa 15% der Ersatzforderung einbehalten. Achten Sie daher darauf.

Beachten Sie bei dem Leih des Leihwagens, ALLE Belege aufzubewahren. Die Versicherungen bestehen darauf, nachgewiesen zu bekommen, dass der Leihwagen zum einem nicht länger benutzt wurde, als nötig und zum anderen der Leihwagen wirklich gebraucht wurde. So  heben Sie sich am besten auch alle Belege der Reparaturkosten und die Reparaturdauer auf. So verhindern Sie, dass Kosten auf Sie zukommen, welche Sie zahlen müssen

3. Kann ich sparen, wenn ich eine Klasse niedriger nehme?

Sollten Sie sich dafür entscheiden, einen Wagen zu nehmen, welcher eine niedrigere Klasse als Ihr KFZ hat, so wird sich dennoch nichts ändern. Sie werden sich keine Ersparnisse einholen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. Daher ist es ratsam, einen gleichklassigen Wagen zu nehmen, damit Sie nicht an Komfort sparen müssen.

4. Muss ich die Kosten des Leihwagens erst einmal selber tragen

Eigentlich nicht. Es läuft so ab, dass sich die Autovermietung des Leihwagens das Geld bei der gegnerischen Versicherung einholt. Hier ist es ratsam, sich vorab mit der gegnerischen Versicherung bezüglich des Leihwagens in Verbindung zu setzen, um Details vorher schon abzuklären. Denn es kann vorkommen, dass die Versicherung die Zahlung eines Leihwagens ablehnt und die Autovermietung sich bei Ihnen meldet und mitteilt, dass die gegnerische Versicherung nicht zahlt.

5. Wie teuer dürfen Leihwagens maximal sein?

Wie teuer es sein darf, kann nicht genau gesagt werden. Man sollte aber im realistischen, verhältnismäßigem Rahmen bleiben. Vergleiche Sie mehrere Angebote mehrerer Anbieter in Ihrer Umgebung und suchen Sie sich das günstigste Angebot raus. So sichern Sie sich auch eine vollständige Kostenübernahme der Versicherung. Natürlich sollten Sie nicht an Komfort sparen, deshalb suchen Sie sich dieselbe Klasse wie Ihr KFZ aus.

6. Ich habe einen Zweitwagen – Kriege ich trotzdem einen Leihwagen

Mehrere Gerichte haben entschieden, dass ein Zweitwagen nicht zwangsweise ein Grund ist, keinen Leihwagen zu erhalten. Nur weil Sie einen Zweitwagen besitzen, heißt dies also nicht, dass dieser gleichermaßen auch als Leihwagen für Ihr Hauptwagen ist. Man geht davon aus, dass ein Zweitwagen schon seinen Nutzen als Zweitwagen hat und dementsprechend auch nicht als Hauptwagen genutzt wird. Sollte also eine Versicherung eine Zahlung  für einen Leihwagen verweigern, weil Sie einen Zweitwagen besitzen, so haben Sie die Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorgehen

7. Ich möchte mir den Leihwagen auszahlen lassen – Geht das?

Sie können nach einem Unfall entscheiden, ob Sie einen Leihwagen nutzen, oder lieber die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht unbedingt einen Leihwagen benötigen. So erhalten Sie je nach Fahrzeugklasse einen ausgezahlten Tagessatz.

Nicht zu verwechseln ist der Tagessatz ein anderer als die Miete eines Leihwagens. Diese Art von Nutzungsausfallentschädigungen ist nur eine Alternative zu Leihwagen. In der Regel sind die Leihwagen von den Kosten viel höher als die Tagessätze. Zudem werden die Tagessätze der Fahrzeugklasse berechnet, welche wiederum der Schwacke-Liste zu entnehmen ist.

HIER mehr zur Schwacke-Liste 

8. Achten Sie darauf bevor Sie einen Leihwagen mieten

Nach einem Verkehrsunfall mit ausstehender Schuld kann es zum finanziellen Disput kommen. Gerade wenn die Schuldfrage nicht zu 100% geklärt ist, zahlt die Versicherung erst einmal gar nichts. Sollten Sie sich also für einen Leihwagen entscheiden, Ihnen aber dann eine Teilschuld zugesprochen wird, müssen Sie ein Teil aller Kosten übernehmen – so auch ein Teil der Leihwagenkosten.

9. Gewerblich genutzte Autos – Haben diese auch einen Anspruch auf einen Leihwagen?

Nein. Sollte ein Fahrzeug gewerblich genutzt werden, besteht kein Anspruch auf einen Leihwagen. Auch Nutzungs­aus­fall­entschädigung entfallen sowie Schadenersatz in Form von fiktiver Kosten. Bei einem unverschuldeten Unfall werden natürlich die Kosten für den Schaden am Fahrzeug übernommen, klar, mehr aber nicht.

Wo aber noch die Möglichkeit besteht, Geld einzuholen, ist durch entgangenen Umsatz und Gewinne. Taxifahrer beispielsweise verlieren eine Menge Geld, wenn Ihr Wagen mehrere Tagen in der Werkstatt stehen muss. Hier muss lediglich nachgewiesen werden, wie hoch der Umsatz/Gewinn gewesen wäre und wie hoch die Kosten wären, wenn Sie ein Leihwagen für diese Zeit bekommen hätte. Bei dieser Art von Möglichkeit und generell nach einem Unfall ist es ratsam, einen erfahrenen KFZ-Verkehrsrechtsanwalt an die Seite zu nehmen. So ersparen Sie sich eine Menge Kopfschmerzen und sind besser dran, wenn sich Versicherungen quer stellen.

HIER finden Sie einen passenden KFZ-Verkehrsrechtsanwalt in Ihrer Nähe