Motorrad Gutachten

Inhaltsverzeichnis:
1. Was ist ein KFZ Gutachten?
2. Wer beauftragt einen KFZ-Sachverständiger
3. Motorrad-Gutachten
4. Was kommt alles in das Gutachten?
5. Motorrad – Wiederbeschaffungswert/Fahrzeugrestwert/Zeitwert
5.1 Wiederbeschaffungswert
5.2 Motorradrestwert
5.3 Zeitwert
5. Fazit

 

Ein KFZ-Gutachten ist nach einem Unfall eine wichtige Dokumentation Ihres Fahrzeuges, um den Wert Ihres Autos bestimmen zu können. Es gibt KFZ-Gutachten für diverse Fortbewegungsmittel. Darunter PKW, LKW und Motorräder. In diesem Blogbeitrag behandeln wir das Gutachten für Motorräder. Wir erklären Ihnen kurz und knapp das wichtigste, was Sie über ein Motorrad-Gutachten wissen müssen.

🔴 1. Was ist ein KFZ-Gutachten?
Ein KFZ-Gutachten ist ein von einem KFZ-Sachverständiger erstelltes Dokument bzw. Gutachten, welches wichtige Informationen zu einem Fahrzeug und dem Zwischenfall nach einem Unfall erstellt wird. KFZ-Sachverständiger listet alle notwendigen Details über das Fahrzeug auf, sowie alle Schäden, welche durch den Unfall entstanden sind. So kann ein allgemeiner bzw. Gesamtschaden ermittelt werden. Dabei werden auch Fotos von Schäden gemacht.

Nach den gesammtelten Daten des Fahrzeugs erstellt der KFZ-Sachverständiger ein KFZ-Gutachten und rechnet Kosten aus, wie die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Fahrzeugrestwert des Fahrzeugs. Auch ermittelt der KFZ-Sachverständiger, wie viel das Fahrzeug noch vor dem Unfall wert war, sowie ob sich eine Reparatur lohnt oder ob das Fahrzeug als Totalschaden gewertet wird. Bereits vorhandene Schäden am Auto, noch vor dem Unfall, werden seperat aufgeführt.

In einem kann man sagen ist ein KFZ-Gutachten eine Dokumentation zum Fahrzeug im aktuellen Moment mit allen Austattungen und Schäden.

🔴 2. Wer beauftragt einen KFZ-Sachverständiger
Sie selber sind dafür verantwortlich, einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger zu beuaftragen. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, werden die Kosten für einen KFZ-Sachverständiger von der gengerischen Verischerung übernommen. Wichtig ist, keinen KFZ-Sachverständiger von der gegnerischen Versicherung schicken zu lassen, da diese versuchen ihre wirtschafltichen Kosten so niedrig wie möglich zu halten.

Sollten Sie eine Teilschuld am Unfall haben, müssen Sie auch nur einen Teil der Kosten für einen KFZ-Sachverständiger tragen. In jedem Fall ist es ratsam, einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger hinzuzuziehen. Dieser erspart Ihnen Kosten und Kopfschmerzen. Zudem weiß ein KFZ-Sachverständiger im Gegensatz zu einem Laien, welche Summen einem Unfallgeschädigten zustehen. Dasgleiche gilt auch für einen Anwalt.

🔴 3. Motorrad-Gutachten
Ein Motorrad-Gutachten muss ebenfalls von speziellen Fachleuten mit einer speziellen Ausbildung erstellt werden. Ein Zweirad ist einfach eben etwas anderes als ein PKW oder LKW. Hier werden spezielle Gutachter mit jahrelanger Erfahrung und Expertisen benötigt.

Hier unterscheiden sich sowohl die Gutachten als auch die Gutachter zu PKW und LKW. Die Motorrad-Gutachter haben deshalb ähnlich wie beim LKW-Gutachten besondere Fachkentnisse, die sie benötigen. Auch hier wird eine spezielle Ausbildung benötigt.

🔴 4. Was kommt alles in das Gutachten?

– Technischen Daten des Motorrades
– Sonderausstattungungen
– Dokumentation der Schäden
– Unfallbedingte Schäden
– Dokumentation älterer Schäden
– Bestimmung des Reparaturwegs
– Dauer der Reparatur
– Berechnung der Reparaturkosten
– Wertgutachten – Unfallbedingte Wertminderung
– Wertgutachten – Restwert nach dem Unfall
– Wertgutachten – Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall
– Bewertung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Totalschaden?)
– Unfallbedingte Ausfallzeit

🔴 5. Motorrad – Wiederbeschaffungswert/Fahrzeugrestwert/Zeitwert
5.1 Wiederbeschaffungswert
Nach einem Verkehrsunfall nimmt ihr Motorrad Schaden. Sind Sie Geschädigter in diesem Unfall und damit Unschuldig, muss die gegnerische Versicherung Ihnen den Schaden am Motorrad ersetzen. Wie hoch die Summe ausfällt, kommt ganz auf den Schaden an. Bei einem Totalschaden an Ihrem Motorrad muss die Versicherung Ihnen die Summe zahlen, die Sie aufwenden müssen, um sich ein gleichwertiges Motorrad zu kaufen. Deshalb wird dieser Vorgang auch Wiederbeschaffungswert genannt. Es steht Ihnen frei, was Sie mit dem Geld machen. Gegen einen Aufpreis können Sie sich natürlich ein teureres Motorrad kaufen oder genau umgekehrt, ein günstigeres und das Restgeld anderweitig nutzen. Je nach Region fällt der Wiederbeschaffungswert unterschiedlich aus. Das liegt an den unterschiedlichen Preisen in unterschiedlichen Regionen. Als Geschädigter greift der Wiederbeschaffungswert sowohl bei der Teil- als auch Vollkaskoversicherung.

Kurz gesagt: Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert bzw. den Betrag den man erhält, um ein gleichwertiges Motorrad mit derselben Motorraddaten, wichtig hierbei ist auch die Astattung des Motorrads zu erwerben.

5.2 Motorradrestwert
Der Motorradrestwert ist der Wert, welcher das Motorrad nach einem Verkehrsunfall und dem danach folgenden Motorrad-Gutachten hat. Der Restwert eines Motorrads kann mit Hilfe der Schwacken-Liste ermittelt werden. (Mehr hier ..)

5.3 Zeitwert
Der Zeitwert ist eine ungefähre Wertermittlung bzw. Preisermittlung des Motorrads vor dem Verkehrsunfall. Hier werden Faktoren wie Motorraddaten mit berücksichtigt. Dazu gehören Abnutzung, Alter und Ausstattung.

Mehr zum Wiederbeschaffungswert hier (..)

🔴 6. Fazit
Alles im allem ist ein Motorrad-Gutachten sehr sinvoll um den Wert Ihres Motorrads sowie die Schadensumme ermitteln zu können. Mit einem von Ihnen ausgewählten unabhängigen Motorrad-Gutachter sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Auch wenn es klar ist, erwähnen wir es nochmal. Bei einem Motorrad Unfall müssen Sie unbedingt auch einen Motorrad-Gutachter hinzuziehen, da dieser im Gegensatz zu einem PKW-Gutachter oer LKW-Gutachter eine spezielle Ausbildung in puncto Motorräder genossen hat. Seine speziellen Fachkenntnisse bezüglich der Besonderheiten eines Motorrads sind wesentlich für das Motorrad-Gutachten.
Auch ein erfahrener KFZ-Verkehrsrechtsanwalt an Ihrer Seite ist sehr ratsam, gerade dann, wenn es sich um Schadensummen handelt oder die ganze Sache vor Gericht geht.

Achten Sie aber drauf, dass bei mitverschulden eines Unfalls, Sie Teilkosten des Motorrad-Gutachters sowie des KFZ-Verkehrsrechtsanwalts tragen. Bei nichtverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung all diese Kosten.