Inhaltsverzeichnis:
1. Was ist ein KFZ Gutachten?
2. Wer beauftragt einen KFZ-Sachverständiger
3. PKW – Wiederbeschaffungswert/Fahrzeugrestwert/Zeitwert
3.1 Wiederbeschaffungswert
3.2 Fahrzeugrestwert
3.3 Zeitwert
4. Fazit
Ein KFZ-Gutachten ist nach einem Unfall eine wichtige Dokumentation Ihres Fahrzeuges, um den Wert Ihres Autos bestimmen zu können. Es gibt KFZ-Gutachten für diverse Fortbewegungsmittel. Darunter PKW, LKW und Motorräder. In diesem Blogbeitrag behandeln wir das KFZ-Gutachten für PKW und erklären Ihnen kurz und knapp das wichtigste, was Sie über ein KFZ-Gutachten für PKW wissen müssen.
🔴 1. Was ist ein KFZ Gutachten?
Ein KFZ-Gutachten ist ein von einem KFZ-Sachverständiger erstelltes Dokument bzw. Gutachten, welches wichtige Informationen zu einem Fahrzeug und dem Zwischenfall nach einem Unfall erstellt wird. KFZ-Sachverständiger listet alle notwendigen Details über das Fahrzeug auf, sowie alle Schäden, welche durch den Unfall entstanden sind. So kann ein allgemeiner bzw. Gesamtschaden ermittelt werden. Dabei werden auch Fotos von Schäden gemacht.
Nach den gesammtelten Daten des Fahrzeugs erstellt der KFZ-Sachverständiger ein KFZ-Gutachten und rechnet Kosten aus, wie die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Fahrzeugrestwert des Fahrzeugs. Auch ermittelt der KFZ-Sachverständiger, wie viel das Fahrzeug noch vor dem Unfall wert war, sowie ob sich eine Reparatur lohnt oder ob das Fahrzeug als Totalschaden gewertet wird. Bereits vorhandene Schäden am Auto, noch vor dem Unfall, werden seperat aufgeführt.
In einem kann man sagen ist ein KFZ-Gutachten eine Dokumentation zum Fahrzeug im aktuellen Moment mit allen Austattungen und Schäden.
🔴 2. Wer beauftragt einen KFZ-Sachverständiger
Sie selber sind dafür verantwortlich, einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger zu beuaftragen. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, werden die Kosten für einen KFZ-Sachverständiger von der gengerischen Verischerung übernommen. Wichtig ist, keinen KFZ-Sachverständiger von der gegnerischen Versicherung schicken zu lassen, da diese versuchen ihre wirtschafltichen Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Sollten Sie eine Teilschuld am Unfall haben, müssen Sie auch nur einen Teil der Kosten für einen KFZ-Sachverständiger tragen. In jedem Fall ist es ratsam, einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger hinzuzuziehen. Dieser erspart Ihnen Kosten und Kopfschmerzen. Zudem weiß ein KFZ-Sachverständiger im Gegensatz zu einem Laien, welche Summen einem Unfallgeschädigten zustehen. Dasgleiche gilt auch für einen Anwalt.
🔴 3. PKW – Wiederbeschaffungswert/Fahrzeugrestwert/Zeitwert
3.1 Wiederbeschaffungswert
Nach einem Verkehrsunfall nimmt ihr Fahrzeug Schaden. Sind Sie Geschädigter in diesem Unfall und damit Unschuldig, muss die gegnerische Versicherung Ihnen den Schaden am Auto ersetzen. Wie hoch die Summe ausfällt, kommt ganz auf den Schaden an. Bei einem Totalschaden an Ihrem Auto muss die Versicherung Ihnen die Summe zahlen, die Sie aufwenden müssen, um sich ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Deshalb wird dieser Vorgang auch Wiederbeschaffungswert genannt. Es steht Ihnen frei, was Sie mit dem Geld machen. Gegen einen Aufpreis können Sie sich natürlich ein teureres Auto kaufen oder genau umgekehrt, ein günstigeres und das Restgeld anderweitig nutzen. Je nach Region fällt der Wiederbeschaffungswert unterschiedlich aus. Das liegt an den unterschiedlichen Preisen in unterschiedlichen Regionen. Als Geschädigter greift der Wiederbeschaffungswert sowohl bei der Teil- als auch Vollkaskoversicherung.
Kurz gesagt: Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert bzw. den Betrag den man erhält, um ein gleichwertiges Fahrzeug mit derselben Fahrzeugdaten, wichtig hierbei ist auch die Astattung des Fahrzeugs zu erwerben.
3.2 Fahrzeugrestwert
Der Fahrzeugestwert ist der Wert, welcher das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall und dem danach folgenden KFZ-Gutachten hat. Der Restwert eines Fahrzeugs kann mit Hilfe der Schwacken-Liste ermittelt werden. (Mehr hier ..)
3.3 Zeitwert
Der Zeitwert ist eine ungefähre Wertermittlung bzw. Preisermittlung des Fahrzeugs vor dem Verkehrsunfall. Hier werden Faktoren wie Fahrzeugdaten mit berücksichtigt. Dazu gehören Abnutzung, Alter und Ausstattung.
Mehr zum Wiederbeschaffungswert hier (..)
🔴 4. Fazit
Alles im allem ist ein KFZ-Gutachten sehr sinvoll um den Wert Ihres Wagens sowie die Schadensumme ermitteln zu können. Mit einem von Ihnen ausgewählten unabhängigen KFZ-Gutachter sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Auch ein erfahrener KFZ-Verkehrsrechtsanwalt an Ihrer Seite ist sehr ratsam, gerade dann, wenn es sich um Schadensummen handelt oder die ganze Sache vor Gericht geht.
Achten Sie aber drauf, dass bei mitverschulden eines Unfalls, Sie Teilkosten des KFZ-Gutachters sowie des KFZ-Verkehrsrechtsanwalts tragen. Bei nichtverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung all diese Kosten.